„Verbote rechtswidrig“ - Rechtsgutachten: Städte müssen Tauben füttern – weil sie Fundsachen sind

über das Gutachten des juristischen Referenten der Berliner Landestierschutzbeauftragten, Dr. iur. Christian Arleth, und des Tierarztes und Vogelexperten, Dr. med. vet. Jens Hübel, vom 29.10.2021, erschienen in der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Zitat daraus:

“Berliner Gutachten: Kommunen müssen Tauben füttern
Für Kathrin Herrmann, Berlins Landestierschutzbeauftragte, sind Tauben eine tägliche Sorge: Regelmäßig melden Bürger verletzte Vögel, Nester auf Balkonen und Küken, die in Vergrämungsnetzen sterben. Die rechtliche Lage dahinter ließ sie im Herbst durch den Juristen Christian Arleth und den Tierarzt Jens Hübel prüfen. Im gemeinsamen Gutachten kommen die beiden zu dem Schluss: Kommunen können die Taubenfütterung gar nicht verbieten; sie sind sogar verpflichtet, sich aktiv um die Tiere zu kümmern.
Dabei wird zunächst festgestellt: Stadttauben sind verwahrloste Haus-, aber keine Wildtiere. Genetischunterscheiden sie sich nicht von beringten Haustauben; angezüchtetes Verhalten wie den Brutzwang legen die Tiere auch über viele Generationen nicht ab. Mit verhängnisvoller Wirkung: Auch bei Nahrungsknappheit legen Stadttauben in hoher Zahl Eier. Fütterungsverbote führen deshalb nicht zu schrumpfenden Populationen, sondern nur zur Verelendung. Das Elend in Zahlen: Der Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen schätzt die Lebenserwartung mangelernährter Stadttauben auf zwei bis drei Jahre; unter gesunden Bedingungen läge sie bei zwölf bis 15 Jahren. Weil Pommes und Brotkrumen nicht den Ansprüchen von Tauben genügen, sterben die Tiere also einen langsamen Hungertod.”

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