Am 29.10.2021 veröffentlichte die Stabsstelle der Berliner Landestierschutzbeauftragten ein neues Gutachten zu folgenden Fragen:
(A) Existieren rechtliche Pflichten des Staates im Zusammenhang mit den Herausforderungen der dauerhaften tierschutzrechtlichen Problematik bei sogenannten „Stadttauben“ (Columba livia forma domestica)?
(B) Wenn ja, bei welchen Behörden liegen die Zuständigkeiten für die Erfüllung dieser Pflichten im Land Berlin?
Das Gutachten kann auf der Internetseite der Berliner Landestierschutzbeauftragten unter Stellungnahmen heruntergeladen werden:
In einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Freitag, 3.12.2021 um 19 Uhr beantworten die beiden Autoren, Dr. iur. Christian Arleth und Dr. med. vet. Jens Hübel, die wesentlichen Fragen zu den juristischen den veterinärmedizinisch-biologischen Aussagen des Gutachtens. Die Kernfragen werden im ersten Teil der Veranstaltung von der Berliner Landestierschutzbeauftragten Dr. Kathrin Herrmann gestellt.
Im zweiten Teil der Veranstaltung haben interessierte Bürger:innen, Kommunalpolitiker“innen, amtliche Tierärzt:innen, Verwaltungsbeamt:innen und sonstige Personen, die sich bereits im Stadttaubenschutz engagieren oder in ihrer Arbeit mit Fragen des Stadttaubenschutzes befasst sind, die Möglichkeit, noch offene Fragen zu stellen.
Die Veranstaltung versteht sich als Beitrag zur Vermittlung spezieller rechtlicher und biologischer Kenntnisse, die den Engagierten dabei helfen sollen, in ihrer Arbeit vor Ort mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten gestärkt effektiver voranzukommen. Sie will konkrete Argumentationshilfen bieten und Stellschrauben aufzeigen, die Stadttaubenschützer:innen bei ihrer in jeder Hinsicht anspruchsvollen Tätigkeit unterstützen können. Einer der vielen Knackpunkte für erfolgreichen Stadttaubenschutz ist die erfolgreiche Einbindung unterschiedlichster Akteur:innen mit unterschiedlichsten fachlichen Hintergründen und Interessenslagen. Wenn Engagierte mit Diplomatie und Appellen an die ethische Erforderlichkeit des Schutzes auch von Stadttauben an Grenzen stoßen, kann handfestes evidenzbasiertes Wissen sowie die Kenntnis um die juristische Anknüpfungsfähigkeit und Verwertbarkeit dieses Wissens weiterhelfen.
Die Veranstaltung will einen Dialog ermöglichen, um Engagierten Argumentationsmöglichkeiten zur Etablierung kommunaler Stadttaubenschutzkonzepte, finanziert durch die Kommunen, aufzuzeigen. Nicht in diesem Rahmen thematisiert werden sollen Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit von Vergrämungsmaßnahmen, zum Schutz der Gesundheit der Tauben oder der Bevölkerung, zu Details der Errichtung von Stadttaubenschlägen, etc. Bei genügend Interesse an Detailfragen zur praktischen Umsetzung von Stadttaubenschlägen wird hierfür eine eigene Informationsveranstaltung organisiert.
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