Ausschüttung zweier Vermächtnisse zugunsten des Tierschutzes

In einem Erbfall, in dem die Erblasserin in den handschriftlichen Verfügungen ihres Testaments ihr gesamtes Erbe Tierschutzprojekten zukommen lassen wollte, fiel der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten die Aufgabe zu, den teilweise nur nach Sinn und Zweck und verschiedenen konkreten Anhaltspunkten umrissenen Erblasserinnenwillen zugunsten des Tierschutzes in die Tat umzusetzen. Dafür recherchierte das Team der Stabsstelle anhand der Anhaltspunkte der Erblasserin und ihres letzten Willens mehrere Tierschutzprojekte, von denen letztlich das Projekt „HundeDoc“ der Berliner Stiftung SPI sowie das Hamburger Franziskus-Tierheim um den Leiter Frank Weber die Kriterien der testamentarischen Verfügungen der Erblasserin am besten erfüllten. Sie wurden mit je 23.302,18 € gefördert.