Förderzeitraum: 21.12.2020-31.12.2021
Die Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten förderte das Projekt des Avian-Vogelschutzverein e.V. zur tierschutzkonformen Bestandsreduzierung mit einer Auffangstation für gemeldete Tauben als Pilotbetrieb in Spandau für andere Bezirke in Kombination mit Bereitstellung einer informativen und interaktiven Webseite zum Umgang mit Straßentauben bei fortlaufender Erfassung und Auswertung von Beobachtungen als integrierter Teil des Konzepts “Tauben unter Dach und Fach”. Eine erste Version der Webseite des Vereins wurde im November 2021 online gestellt:
https://taubenmanagement-berlin.de/berlinweites-taubenmanagement.html
Die Stabsstelle stellte umfangreiche Anregungen zur verbesserten Lesbarkeit bereit, damit insbesondere unerfahrene Bürger:innen sich in der Webseite besser zurechtfinden können, wie z. B. eine Aufgliederung der Website in verschiedene Rubriken, in denen Informationen zum Verein, fachliche Einschätzungen, Stellungnahmen etc. getrennt und übersichtlich gelistet werden können.
Die Auffangstation sollte nach der Projektbeschreibung der vorübergehenden Versorgung von verletzten und hilfsbedürftigen Tauben dienen, die in kontrollierter Form und mit Nachwuchsverminderung durch Tausch der Eier gegen Attrappen angesiedelt werden sollten. In häufigen Rücksprachen mit der Landestierschutzbeauftragten machte der Verein über 30 Versuche, einen Standort für die Auffangstation zu finden. Pandemiebedingte Einschränkungen erschwerten Besichtigungstermine im Zeitraum vom 1.1. zum 24.4.2021. In der restlichen Zeit versuchte der Verein in Kontakt mit verschiedenen Standorten zu treten, von denen mehrere keine Rückmeldung gaben. Andere Standorte waren ungeeignet, weil z.B. die Erbgemeinschaft sich nicht einigen konnte, Umbauten nötig waren, die Inhaber erst Erfolge an anderen Taubenschlägen sehen wollten oder die Gebäude für den Zweck ungeeignet waren. Der Verein folgert, dass für die Einrichtung einer Auffangstation mit Volieren ein erschlossenes
Grundstück nötig aber für sie nicht aufzufinden sei. Daher wurde von der Stabsstelle ein Teilwiderrufsbescheid mit Rückforderung der nicht förderzweckgemäß verwendeten Mittel eingeleitet.
Geplante Förderungshöhe für 2020/2021: 70.000 €;
tatsächlich eingesetzt für die Erstellung der Webseite: 12.450€