Das System Massentierhaltung verstößt sowohl gegen die in Art. 20 a GG verankerten Staatsziele Umweltschutz und Tierschutz als auch gegen den Schutz der menschlichen Gesundheit nach Art. 2 Abs. 2 GG. Zu diesem Schluss kommt Dr. iur. Bert Herbrich, der die Vereinbarkeit der industriellen Tierhaltung mit dem Grundgesetz wissenschaftlich untersucht hat.
Das sieht die Berliner Landestierschutzbeauftragte Dr. Kathrin Herrmann genauso. „Die mangelhafte Handlungsbereitschaft der Politik ist inakzeptabel. Zwar schreibt sich die Bundesregierung den Klimaschutz groß auf ihre Fahnen, lässt aber bisher die klimaschädliche Tierindustrie außer Acht. Wir wissen, dass die menschengemachte Klimakatastrophe die größte Bedrohung der Menschheit im 21. Jahrhundert darstellt. Die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Tierindustrie auf die in diesem Ausbeutungssystem lebenden Tiere, auf die Umwelt, auf das Klima und auf die menschliche Gesundheit sind nicht länger hinnehmbar. Es gilt, endlich die Tierbestände um mindestens 80 Prozent zu reduzieren. Ansonsten sind die Klimaziele nachweislich nicht zu erreichen! Auch Berliner CDU und SPD haben bislang keine Pläne für eine Ernährungswende verlauten lassen; sie sprechen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz nur von gängigen Themen Verkehrswende, erneuerbare Energien und Gebäudesanierungen.“
Die genauen wissenschaftlichen wie juristischen Hintergründe der Unvereinbarkeit von der industriellen Tierhaltung mit unserem Grundgesetz wird Dr. iur. Bert Herbrich am Dienstag, den 28.03.2023 um 19 Uhr im 23. Berliner Online-Tierschutzforum erläutern.
Kostenlose Anmeldung zum 23. Berliner Online-Tierschutzforum: https://www.berlin.de/lb/tierschutz/tierschutzforum/artikel.1300568.php
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Kathrin Herrmann, Landestierschutzbeauftragte
Tel: +49 30 902547609
E-Mail: kathrin.herrmann@senumvk.berlin.de