PM des Tierschutzbeirats: Keine lebenden Tiere in der Berliner Kunst. Tier- und naturschutzverträgliches Management beim Engelbecken
Pressemitteilung vom 04.01.2023
Der Tierschutzbeirat des Landes Berlin hat auf seiner Sitzung am 14. Dezember 2022 einen Antrag verabschiedet, wonach dem Berliner Senat empfohlen wird, darauf hinzuwirken, dass bei Kultur- und Kunstprojekten in der Zukunft keine lebenden Tiere mehr verwendet werden. Die Regelung soll insbesondere für Kultureinrichtungen und -projekte gelten, die über den Berliner Landeshaushalt mitfinanziert werden. Entsprechende Mittelzusagen sollen vom Land zukünftig nur noch unter dieser Auflage vorgenommen werden.
Hintergrund ist, dass im Oktober bei der Aufführung des vierteiligen Opernzyklus „Ring der Nibelungen“ bei der Berliner „Staatsoper Unter den Linden“ lebende Kaninchen als Bühnenkulisse eingesetzt wurden. Dabei wurden den Kaninchen, die biologisch gesehen Fluchttiere sind – trotz behördlicher Kontrolle – keinerlei Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten, der akustischen und optischen Einwirkungen sowie des Lichts wurden den Tieren erhebliche Leiden zugefügt.
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) hatte ohne Erfolg eine gerichtliche Anordnung eines Verbots weiterer Aufführungen mit lebenden Kaninchen vor dem Berliner Verwaltungsgericht beantragt; die Beschwerde gegen diesen Beschluss wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen.
Darüber hinaus beriet der Berliner Tierschutzbeirat über Managementmaßnahmen im Engelbecken, Berlin Mitte. Das Engelbecken ist ein künstliches, etwa fußballfeldgroßes Kleingewässer in der Luisenstadt, das besonders nährstoffreich ist, vom Grund- und Regenwasser gespeist wird und eine sehr geringe Wassertiefe aufweist. Im Rahmen des Managements wurden in den letzten Jahren immer wieder Fische entnommen mit dem Ziel, die ökologische Gesamtsituation des Gewässers zu verbessern. Der Beirat bewertet die bisherigen Maßnahmen kritisch, unter anderem weil die gefangenen Tiere nicht ohne weiteres an einen anderen Ort verbracht werden können und getötet werden und eine bessere Strukturierung des Gewässers durch das Einbringen von Wasserpflanzen aus verschiedenen Gründen abgelehnt wird. Nach Ansicht des Beirates sollten die zuständigen Berliner Behörden aus Gründen des Tier- und Naturschutzes deshalb auch die Möglichkeit prüfen, dieses Gewässer der natürlichen Sukzession zu überlassen, so dass es sich durch die anzunehmende Verlandung schrittweise in ein Feuchtgebiet entwickeln könnte, das für Tier- und Pflanzenarten ein wertvoller Lebensraum sein kann.
Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin
Dr. Kathrin Herrmann
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