Dies ist kein Aprilscherz! Die Berliner Landestierschutzbeauftragte Dr. Kathrin Herrmann ruft Berliner:innen dazu auf, sich mit Projektskizzen zur Verbesserung des Tierschutzes in Berlin um Fördergelder aus ihrem Etat zu bewerben. Voraussichtlich werden hierfür in den Jahren 2022 und 2023 je ca. 220.000 € zur Verfügung stehen.
Dr. Herrmann: „Der Koalitionsvertrag 2021-2026 beinhaltet Bestrebungen des Landes für einen empathischeren Umgang mit und verbesserten Schutz von Tieren. Ohne das Engagement ehrenamtlicher Tierschützer:innen können wir diese Ziele nicht erreichen und die meisten Projekte können ohne finanzielle Unterstützung nicht umgesetzt werden. Deshalb rufe ich alle, die großartige Ideen zur Verbesserung der Lebenssituation von Tieren in Berlin und das nötige Know-how für deren Umsetzung haben, dazu auf, mich und mein Team so zeitnah wie möglich (!) mit Skizzen für potenzielle Tierschutzprojekte zu kontaktieren. Der Bau und der Betrieb betreuter Stadttaubenschläge sollen vorrangig gefördert werden. Außerdem sind Bewerbungen zur Verbesserung der Situation verletzter oder verwaister Berliner Wildtiere, zur Entwicklung von tierfreien Forschungsmethoden und für soziale Tierschutzprojekte erwünscht. Auch Bildungsprojekte, die das Ziel haben, die Rechte der Tiere zu stärken und
das Zusammenleben von Menschen und Tieren in unserer Stadt harmonischer zu gestalten, werden von mir nach Kräften unterstützt.“
Im Zusammenhang mit Stadttauben sieht der Koalitionsvertrag vor, dass das Land Berlin ein Konzept erarbeitet und umsetzt, das unter anderem betreute Taubenschläge beinhaltet, die von den Bezirken und Tierschutzvereinen etabliert und betrieben werden sollen. Die Landestierschutzbeauftragte und ihr Team haben ein solches Konzept erarbeitet und stellen dieses in Kürze ersten politischen Entscheidungstragenden vor. Da die nötigen Abstimmungen zwischen Senat und Bezirken noch ausstehen und daher mit Mitteln für die landesweite Umsetzung des Konzepts erst im Doppelhaushalt 2024/2025 zu rechnen ist, möchte Dr. Herrmann in der Zwischenzeit bereits Anschubfinanzierungen für Stadttaubenschläge aus ihrem eigenen Etat leisten. Siehe hierzu auch Pressemitteilung vom 8.12.2021
Weitere Informationen zu Möglichkeiten der Projektförderung durch öffentliche Zuwendungen der Landestierschutzbeauftragten finden Sie in Form eines Leitfadens, den wir Ihnen auf der folgenden Seite zur Verfügung stellen: Zuwendungsantrag
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Kontakt: Dr. Kathrin Herrmann, Landestierschutzbeauftragte, Tel. (030) 9013 3017, E-Mail: tierschutzbeauftragte@senjustva.berlin.de