Einschränkungen des sozialen Lebens, reduzierte Freizeitmöglichkeiten mit daraus resultierender Langeweile, die Verlagerung der Arbeit nach Hause und zum Teil wahrscheinlich auch Motive wie Einsamkeit, haben in der Pandemie vermehrt zur Entscheidung für ein Haustier geführt. Es ließ und lässt sich eine deutlich gestiegene Nachfrage vor allem nach Hundewelpen beobachten, die von verantwortungsvollen Züchter:innen sowie Tierheimen nicht gedeckt werden kann.
Der Tierschutzverein für Berlin (TVB) startet heute die Kampagne „Süße Ware, schneller Tod: Welpenhandel stoppen!“, mit dem Ziel die öffentliche Wahrnehmung für die immer weiter ausufernde Problematik des tierquälerischen und betrügerischen Welpenhandels zu schärfen und Tier-Interessent:innen zu mehr Verantwortung bei der Entscheidung für ein Haustier zu bewegen. Neben der finanziellen Förderung der Kampagne durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung engagiert sich die Berliner Landestierschutzbeauftragte Dr. Kathrin Herrmann mit Informationsveranstaltungen und individueller Beratung von Bürger:innen.
Hierzu erklärt Senator Dr. Dirk Behrendt, der auch für den Tierschutz zuständig ist: „Beim Welpenkauf aus fragwürdigen Quellen ist Vorsicht geboten. Die niedlichen Tieraugen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass illegaler Welpenhandel mit erheblichem Tierleid verbunden ist.“
„Die Pandemie geht einher mit einem deutlichen Anstieg des illegalen Tierhandels und damit vermehrt tierseuchenrelevanter und tierschutzwidriger Zustände vor allem bei sogenannten Kofferraumwelpen. Insbesondere Hundewelpen werden deutlich zu früh vom Muttertier getrennt und viel zu jung transportiert. Junge Hunde aus dem Ausland müssen beim Import mindestens 15 Wochen alt sein, um überhaupt den vorgeschriebenen Tollwutschutz haben zu können. Die Welpen haben grundsätzlich keinen Impfschutz und sind zum Teil so schwer krank, dass sie versterben. In vielen dieser Fälle verstoßen zudem auch die Halter*innen selbst gegen das Berliner Hundegesetz und begehen damit eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann“, so die Berliner Landestierschutzbeauftragte Dr. Kathrin Herrmann. Maßgeblich sind § 16 und § 33 des Berliner Hundegesetzes.
„Neben schweren Krankheitsverläufen, die nicht selten tödlich für die Welpen enden, stellt die mangelnde Sozialisation dieser Tiere ein weiteres großes Problem dar. Nicht nur die desolaten Bedingungen der Haltung der Elterntiere und der fehlende positive Kontakt zu Menschen in der Anfangsphase ihres Lebens, sondern auch die zu frühe Trennung vom Muttertier, die wochen- bis monatelange Quarantäne im Zielland aufgrund des Verstoßes gegen das Tierseuchengesetz oder auch notwendige intensivmedizinische Behandlung durch potentiell tödliche Erkrankungen führen letztlich zu zum Teil massiven Verhaltensstörungen, die von den neuen Besitzer*innen kaum ohne professionelle Hilfe bewerkstelligt werden können“, sagt Dr. Herrmann. „Die Folgen zeigen sich nun langsam durch eine vermehrte Abgabe der Tiere an hiesige Tierheime. Diese Tiere sind Opfer der Corona-Pandemie.“ Auch andere Haus- und Heimtiere werden wieder abgegeben, nachdem sich Arbeitszeiten und Freizeitgestaltung wieder Richtung des Zustandes „vor Corona“ bewegen bzw. einigen unerfahrenen Halter*innen Verantwortung und Arbeit bezüglich des neuen Mitbewohners schlicht zu viel werden. Deshalb ist eine umfängliche Aufklärung der Bürger*innen ein maßgeblicher Schwerpunkt der Info-Kampagne.
Bei Rückfragen: Landestierschutzbeauftragte Dr. Kathrin Herrmann, Tel. 030 9013 2752
Senatsverwaltung für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
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