Wussten Sie, dass
die Tierschutznutztierhaltungsverordnung für einige Tierarten gar keine Angaben macht und andere, z. B. für Schweine so ausgeführt sind, dass sie nach Auffassung von Experten und Tierschützern den Anforderungen aus dem Tierschutzgesetz (§ 2) nicht genügen?
Das Land Berlin hat deshalb einen Normenkontrollantrag zur Schweinehaltung in Deutschland beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Thematisiert werden vor allem die Regelungen zur Haltung im Kastenstand, zum Platzangebot, zur Beschaffenheit des Bodens (Spaltenboden), der Art der Fütterung, zu unzureichenden Beschäftigungsmöglichkeiten, sowie der Temperaturen und Schadgas-Grenzwerte im Stall.
Die Landestierschutzbeauftragte begrüßt den Entschluss des Landes Berlin, endlich gegen die tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen von Schweinen in deutschen Ställen vorzugehen. Es ist dringend an der Zeit, dass die Vorschriften in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung grundlegend überarbeitet und neu gefasst werden, um mehr Rücksicht auf das den Schweinen angeborenen Verhalten zu nehmen. Die Verhältnisse müssen dem Tier angepasst werden – nicht umgekehrt!
Leider dauern solche Verfahren sehr lange und mit einer Entscheidung ist erst in den nächsten Jahren zu rechnen. Trotzdem ist es ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung, der bundesweite Beachtung findet und aus allen Richtungen aufmerksam beobachtet wird.