Kutschpferde

Wussten Sie, dass…

  • Pferde sehr viel mehr unter hohen Temperaturen leiden, wenn dabei Leistungen von ihnen abverlangt werden, als Menschen?
  • es im Juni diesen Jahres in Österreich einen tragischen Fall gab, bei dem zwei Pferde zusammengebrochen sind (eines davon starb), von denen hohe Leistung bei Temperaturen von über 30 Grad abverlangt wurden?
  • die Senatsverwaltung die Veterinärämter die Berliner Bezirke im Vorgriff auf die in Vorbereitung befindlichen neuen Kutschenleitlinien aufgefordert hat zu prüfen, ob den Betrieben Kutschfahrten an Tagen an denen Temperaturverhältnisse von 30° C Grad erreicht werden, durch Einzelanordnungen untersagt werden können?

Gesetzliche Grundlage für die Unterhaltung eines Pferdefuhrwerksbetriebs

Voraussetzung für das gewerbsmäßige Unterhalten eines Pferdefuhrwerksbetriebs ist eine gültige widerrufliche Erlaubnis gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 8c) des Tierschutzgesetzes (TierSchG), die von der zuständigen Veterinärbehörde ausgestellt wird.

Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe

Die im Jahr 2009 erlassenen Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe wurden zum 13.05.2019 durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung umfassend überarbeitet. Eine Anpassung und Aktualisierung war nach zehn Jahren angesichts der veränderten Rahmenbedingungen aus Tierschutzsicht dringend erforderlich. Der zunehmend dichtere Kraftfahrzeugverkehr sowie der steigende Lärm-, Abgas- und Emissionspegel im Innenstadtbereich erforderten eine Verschärfung der Richtlinien zum Schutz der Tiere. Ein Ende des Jahres 2017 durch das Bezirksamt Mitte unternommener Versuch, den Pferdefuhrwerksbetrieb in der Innenstadt vollständig zu verbieten, scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Berlin (verkehrsrechtliche Anordnung Bezirksamt Mitte vom Dezember 2017, aufgehoben durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27. März 2018, VG 11 L 160.18). Die neuen Leitlinien sollen das Wohlbefinden der Tiere durch neue Regelungen u.a. zu zulässigen Höchsttemperaturen und des Verbots des Betriebs im Dunkeln zumindest verbessern.

Aktuell

Um bei z.T. extrem schwül-warmen Witterungsbedingungen das Risiko tierschutzrelevanter Situationen für die im Stadtbereich eingesetzten Pferde zu vermindern, hat die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung die zuständigen Veterinärämter gebeten, bei Temperaturen von über 30°C Grad, das Wohlergehen der Tiere besonders im Auge zu behalten.

  • Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe

    PDF-Dokument (267.2 kB)

  • Artikel der Berliner Morgenpost vom 06. Juli 2018 "Hitzefrei für Pferde"

    PDF-Dokument (173.6 kB)

  • Rundschreiben der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung über die Einstellung des Betriebes von Pferdekutschen in Berlin bei Tagestemperaturen von 30° C und darüber

    PDF-Dokument (157.5 kB)

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Erlaubnis gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 8c) des Tierschutzgesetzes:
Tierschutzgesetz – § 11