Hunde im Dienst von Polizei und Zoll werden sowohl zur Ergreifung von flüchtigen Strafverdächtigen oder auf Großveranstaltungen wie Versammlungen eingesetzt (Schutzhunde) als auch im Bereich der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität oder der Suche nach vermissten Personen (Such- und Spürhunde). Gerade im Bereich der Schutzhunde gehen Ausbildung und Training bis heute nicht selten mit tierschutzrelevanten und auch tierschutzwidrigen Ausbildungsmethoden und –mitteln einher.
Seit 1.1.2022 dürfen bei Ausbildung, Training und Erziehung von Hunden (nicht nur Diensthunde) keine schmerzhaften Mittel wie Stachelhalsbänder oder Zughalsbänder mehr zum Einsatz kommen (§ 2 Absatz 5 Tierschutz-Hundeverordnung). Das Inkrafttreten der Rechtsänderung löste bei den Diensthunde führenden Stellen in Deutschland und deren übergeordneten Behörden eine unerwartet große Diskussion über die Machbarkeit der neuen Ausbildungsanforderungen und die Zukunft des Einsatzes von Schutzhunden aus.
Die Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten beantwortete in diesem Zusammenhang eine Presseanfrage des Online-Nachrichtenmagazins T-Online. Das Ergebnis erschien in Form eines umfassenden Artikels mit dem Titel „Die Polizei setzt bei ihren Hunden auf Schmerz“ am 25.1.2022 und kann hier nachgelesen werden:
Hunde im Dienst von Polizei und Zoll
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Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin
Dr. Kathrin Herrmann
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