Das Berliner Hunderegister tritt in Kraft

Vier Hunde auf einer Wiese

Seit dem 1. Januar 2022 sind alle Berliner Bürger:innen, die Hunde halten, dazu verpflichtet, ihre Tiere in einem zentralen Hunderegister anzumelden. Hunde, die bereits vor diesem Datum gehalten wurden, müssen nach einer Übergangsregelung bis zum 01.07.2022 registriert werden.
Nähere Informationen zum Hunderegister finden Sie unter:
Hunderegister Berlin

Die Pressemitteilung zum Hunderegister finden Sie auf der Homepage der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Nähere Informationen zum Berliner Hundegesetz finden Sei bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz