Wussten Sie, dass…
- Tierschutz u.U. einen Notstand begründen kann?
Das OLG Naumburg hat kürzlich einen Freispruch von Tierschutzaktivisten bestätigt, die in einen Stall eingedrungen waren und eklatante Verstöße gegen das TierSchG dokumentiert hatten: der begangene Hausfriedensbruch sei aus § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand) durch das höherwertige Interesse, die Tiere zu schützen, gerechtfertigt.