Fundtiere

Wussten Sie, dass …

  • zum Thema Fundtiere am 26. April 2018 eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes gefallen ist?

Demnach ist ein „verwilderter“ Hund, der ohne Besitzer unterwegs ist, nicht „herrenlos“, sondern nach dem Fundrecht zu behandeln. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2018 (Az. BVerwG 3 C 5.16; 3 C 6.16; 3 C 7.16) dürfen privat organisierte Tierheime nur dann einen Aufwendungsersatzanspruch für die Aufnahme von Fundtieren geltend machen, wenn eine vertragliche Vereinbarung mit der für Fundsachen zuständigen Behörde vorliegt, das Tier vorher bei der zuständigen Behörde abgegeben wurde oder wenn Gründe des Tierschutzes einer Ablieferung des Tieres bei der zuständigen Behörde entgegenstehen.