Unsere Fortbildungsreihe wird mit einer Fortbildung zur tierschutzkonformen Vergrämung von Stadttauben fortgesetzt.
Tauben sind ein fester Bestandteil des Stadtbildes. Da sich viele Bürgerinnen und Bürger von den Tieren „belästigt“ fühlen und es dadurch immer wieder zu Mensch-Tier-Konflikten kommt, die teilweise mit gravierenden Tierschutzverstößen einhergehen, hat der Umgang mit Stadttauben auch in der amtstierärztlichen Praxis an Bedeutung gewonnen und stellt diese vor vielfältige Herausforderungen.
Von besonderer Praxisrelevanz erscheinen in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten der tierschutzkonformen Vergrämung von Stadttauben. Die Fortbildungseinheit soll diesen zentralen Aspekt herausgreifen und Rahmenbedingungen für die tägliche behördliche Arbeit aufzeigen – mit dem Ziel, durch rechtssicheres Handeln ein möglichst hohes Tierschutzniveau zu erreichen.
Die Fortbildung besteht aus zwei ineinander übergreifenden Teilen. Der Tierarzt Dr. Christian Fellner, einer der beiden Stellvertreter der Tierschutzombudsstelle Wien, wird einen detaillierten Überblick über Vergrämungsmethoden im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Tierschutz sowie über die Effektivität der Maßnahmen geben und anhand von konkreten Beispielen tierschutzkonforme Handlungsmöglichkeiten darlegen. Die juristische Referentin der Berliner Landestierschutzbeauftragten, Joanna Born, wird diese sodann in einem rechtlichen Kontext einordnen. Von hoher praktischer Bedeutung ist dabei in diesem Zusammenhang die Unterscheidung, ob die Vergrämungsmaßnahmen von Privatpersonen oder gewerblich organisiert durchgeführt werden. Aufgrund der geringen Akzeptanz der Stadttaube in der Bevölkerung werden die Veterinärämter zunehmend auch mit der gewerblichen Vergrämung der Tiere konfrontiert; teilweise bieten sogar Zoofachhandlungen die Durchführung entsprechender Maßnahmen zur Vergrämung an. Hier stellt sich die Frage, ob bereits eine präventive Intervention durch die Erteilung von Genehmigungen möglich ist.
Dr. Fellner studierte Veterinärmedizin in Wien, arbeitete danach mehrere Jahre als Amtstierarzt und in der Folge als Experte für Lebensmittel- und Betriebshygiene in der Lebensmitteluntersuchungsanstalt der Stadt Wien. Seit 2013 ist er Teil des Teams der Tierschutzombudsstelle. Neben der Wahrnehmung der Parteistellung der Tierschutzombudsperson im Rahmen von Verfahren nach dem österreichischen Tierschutzgesetz und der Verfassung von Gutachten und Stellungnahmen zu Tierschutzfragen entwickelt und betreut er seit 2013 das Stadttauben-Konzept der Tierschutzombudsstelle Wien.
Frau Born ist Volljuristin und unterstützt das Team der Landestierschutzbeauftragten seit Juni 2022. Es ist ihr ein besonderes Anliegen, auf den effektiven Vollzug und eine Verbesserung des Tierschutzrechts hinzuwirken, um damit einen respektvollen Umgang mit den Tieren und der Umwelt zu fördern.
Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an amtliche Tierärzt:innen und Jurist:innen in Rechtsämtern, die mit der Beratung von amtlichen Tierärzt:innen befasst sind.
Link zur Aufnahme des Vortrages von Dr. Fellner bei YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=6lhLkhsP0L4