Effektiven Tierschutz wahren – Landestierschutzbeirat Berlin wendet sich mit Brief an Senatorin Badenberg
Der Landestierschutzbeirat Berlin hat sich in seiner Sondersitzung am 14. März 2024 eingehend über die Ausgestaltung der Position der Landestierschutzbeauftragten Berlin beraten. Landtagsdebatten des Berliner Abgeordnetenhauses war zu entnehmen, dass das Justizressort die Kompetenzen der Landestierschutzbeauftragten einzuschränken gedenkt. Begründung:
„Die LTB genießt keine durch den Gesetzgeber oder aufgrund allgemeiner Rechtsgrundsätze begründete Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive. Sie ist dementsprechend weder politisch unabhängig noch fachaufsichtlich weisungsfrei… und in die Behördenhierarchie eingeordnet.“ (Beantwortung der Anfrage der Grünen im Senat vom 8.2.2024 („Tierschutz sichern – Berlin braucht eine unabhängige und starke Landestierschutzbeauftragte“, Drucksache 19 / 18 188)
Der Tierschutzbeirat hat die Aufgabe, die für Tierschutz zuständige Senatsverwaltung in Fragen des Tierschutzes zu beraten und die Arbeit auf diesem Gebiet im Land Berlin durch eigene Anregungen zu fördern und zu unterstützen. Dementsprechend hat der Beirat am 05. April 2024 in einem Brief an die Senatorin Badenberg seine Bedenken hinsichtlich der geplanten Einschränkungen geäußert. Unabhängig von einer abschließenden juristischen Bewertung der Rechtsstellung der Landestierschutzbeauftragten setzt sich der Tierschutzbeirat dafür ein, dass die Landestierschutzbeauftragte ab sofort wieder fachaufsichtlich weisungsfrei arbeiten und in diesem Zusammenhang auch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit selbstständig betreiben kann, wie dies über Jahre hinweg der Fall war.
Aus Sicht des Tierschutzbeirates muss die Stabsstelle einer Landestierschutzbeauftragten nicht nur aus Gründen der Glaubwürdigkeit und Kontinuität weisungsfrei arbeiten, sondern auch, um ihre Kontrollfunktion ausüben und das Abgeordnetenhaus unabhängig von der politischen Besetzung beraten zu können. Der oder die Landestierschutzbeauftragte muss offen und unabhängig auf Missstände aufmerksam machen können, um Diskussionsräume zu schaffen und die Interessen der Tiere adäquat zu vertreten. Nicht zuletzt die Staatszielbestimmung „Tierschutz“ nach Artikel 20a Grundgesetz gebietet die Einrichtung und die Ausgestaltung des Amtes im Lichte effektiven und optimalen Tierschutzes. Dies ist nicht gewährleistet, wenn politische Einflussnahme durch die Besetzung der Verwaltung auch nur möglich bleibt.
Eine Antwort seitens der Senatorin blieb bis dato aus. Um kurzfristig die Arbeit der Landestierschutzbeauftragten zu stärken, hofft der Tierschutzbeirat auf ein vermittelndes Signal aus der Staatskanzlei.
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Beiratsvorsitzender Torsten Schmidt
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E-Mail: torsten.schmidt@bmt-tierschutz.de