Maßnahmen zum Schutz von Betroffenen sind sehr wichtig. In dem Handlungsfeld „Opferschutz“ werden daher bauliche Sicherungsmaßnahmen oder sonstige Schutz- bzw. Sicherungsmaßnahmen sowie in Härtefällen Sachschäden und Umzugskosten zur Unterstützung von Betroffenen politisch-extremistischer Gewalt und Diskriminierungen finanziert. Hierfür ist eine Richtlinie erarbeitet worden, die in der aktuellen Fassung vom Februar 2024 den Betroffenen bereitgestellt wird. Gefördert werden bauliche Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Türen, Fenster, Rollläden, Einbruchschutzfolien, Einbruchmeldeanlagen, Überwachungsanlagen und oder sonstige Schutz- bzw. Sicherungsmaßnahmen bis zu einem Betrag von 50.000 Euro. Im einzelnen Härtefall können Sachschäden oder Umzugskosten mit einem einmaligen Zuschuss bis zu einer Höhe von 5.000 Euro gewährt werden. Anträge können von Privatpersonen, gemeinnützigen und religiösen Einrichtungen, Vereinen, Initiativen und deren Trägern bzw. Trägerinnen gestellt werden, wenn sie von politisch-extremistischer Gewalt, Rassismus, Antisemitismus und weiteren Diskriminierungen betroffen oder bedroht sind.
Die entsprechende Richtlinie sowie die Anträge und das mehrsprachige Merkblatt zur Antragsstellung finden Sie nachfolgend.