Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter: Frauen erfahren physische und psychische, aber auch wirtschaftliche und soziale Gewalt in Partnerschaften; sie erleiden sexualisierte Gewalt, Cyberstalking oder Genitalverstümmelung. Gewalt gegen Frauen kommt in allen gesellschaftlichen Gruppen und überall vor: am Arbeitsplatz, in der Universität, auf der Straße, im Internet und zu Hause.
Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ wurde 2011 durch den Europarat verabschiedet. Es wird nach dem Ort seiner Unterzeichnung „Istanbul-Konvention“ genannt. In Deutschland wurde die Istanbul-Konvention 2018 ratifiziert, also in Kraft gesetzt. Sie ist damit in Deutschland geltendes Recht mit dem Rang eines Bundesgesetzes und verpflichtet auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene zur Anwendung. Die Istanbul Konvention definiert Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und Diskriminierung der Frau, die in historisch gewachsenen ungleichen Machtverhältnissen zwischen den Geschlechtern wurzelt. Sie schützt erwachsene Frauen sowie Mädchen unter 18 Jahren.
Als völkerrechtlich verbindliches Instrument gibt sie den Anstrengungen, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, einen umfassenden rechtlichen Rahmen und gibt mit ihren Vorgaben wichtige Impulse, alte Probleme neu zu denken und bestehende Strukturen zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Die Istanbul-Konvention verpflichtet deshalb zur Sammlung statistischer Daten zu allen in ihren Geltungsbereich fallenden Formen der Gewalt. Sie fordert außerdem aussagekräftige Forschung. Neben der Erhebung und Auswertung administrativer Daten – bspw. von Polizei, Justiz und Staatsanwaltschaften – regt die Istanbul-Konvention bevölkerungsrepräsentative Studien auf wissenschaftlicher Grundlage an.
In Berlin gibt es eine Reihe von Berichten und Statistiken im Feld geschlechtsspezifischer Gewalt, sowie eine große Hilfelandschaft mit verschiedenen Angeboten, welche in diesem Heft exemplarisch abgebildet sind.