Rassistische, diskriminierende und menschenverachtende Vorfälle und Angriffe nehmen zu und bedrohen Menschenrechte und demokratische und freiheitliche Werte in unserer Gesellschaft. Aufgrund der Entwicklungen hat das Abgeordnetenhaus von Berlin im Doppelhaushalt 2020/2021 den Fonds zur Unterstützung von Betroffenen politisch-extremistischer Gewalt (sog. Unterstützungsfonds) eingerichtet. Die Zuständigkeit wurde der Landeskommission Berlin gegen Gewalt übertragen. Dieser Fonds wurde für Menschen in Berlin eingerichtet, die aufgrund ihres politischen Engagements für demokratische Grundsätze Gewalt erfahren oder bedroht werden. Die Unterstützung richtet sich ebenso an Menschen sowie gemeinnützige und religiöse Einrichtungen, Vereine, Initiativen und deren Träger bzw. Trägerinnen – die durch gruppenbezogene menschenfeindliche Einstellungen – Angriffen, Bedrohungen oder einer Gefährdung ausgesetzt sind.
Neben der Unterstützung von Betroffenen wird durch die verschiedenen Maßnahmen ebenso eine Sensibilisierung der Gesellschaft für Alltagsrassismen, die Solidarität mit den Betroffenen sowie Empowerment von Opfergruppen gefördert.
Der Unterstützungsfonds ist in den drei Handlungsfeldern Opferhilfe, Opferperspektive und Opferschutz aktiv und fördert seit seiner Einrichtung verschiedene Projekte und Modellvorhaben.