Das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG) ermöglicht seit dem 1. April 2024 den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum.
Der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen ist seit dem 1. Juli 2024 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Das Gesetz soll zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beitragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention sowie den Kinder- und Jugendschutz stärken und die organisierte Drogenkriminalität eindämmen.
Weitere Informationen zum Konsumcannabisgesetz finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums unter
FAQ zum Cannabisgesetz.
Für Fragen rund um das Gesetz wurde in der Senatsverwaltung eine E-Mail-Adresse eingerichtet:
Konsumcannabisgesetz-Berlin@SenWGP.Berlin.de