Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) ermöglicht seit dem 1. April 2024 den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum.
Der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen ist seit dem 1. Juli 2024 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Den Gesetzestext zum KCanG finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz.
Das Gesetz soll zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beitragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention sowie den Kinder- und Jugendschutz stärken und die organisierte Drogenkriminalität eindämmen.
Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Bundesweit wurde durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter Infos-Cannabis.de eine einheitliche Plattform errichtet. Diese bündelt Informationen zu dem Gesetz und den vorhandenen Angeboten für Suchtprävention, Suchtberatung, Suchtbehandlung sowie zu Wirkung, Risiken und “safer-use”-Hinweisen.
Für Fragen der Berlinerinnen und Berliner rund um das Gesetz wurde in der Senatsverwaltung eine E-Mail-Adresse eingerichtet:
Konsumcannabisgesetz-Berlin@SenWGP.Berlin.de