Konsumcannabisgesetz

Cannabis, Marihuana Blütenknospen und Mühle auf rosa Hintergrund

Das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG) ermöglicht seit dem 1. April 2024 den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum.
Der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen ist seit dem 1. Juli 2024 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Das Gesetz soll zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beitragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention sowie den Kinder- und Jugendschutz stärken und die organisierte Drogenkriminalität eindämmen.

Weitere Informationen zum Konsumcannabisgesetz finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums unter
FAQ zum Cannabisgesetz.

Für Fragen rund um das Gesetz wurde in der Senatsverwaltung eine E-Mail-Adresse eingerichtet:
Konsumcannabisgesetz-Berlin@SenWGP.Berlin.de

Fragen und Antworten zum Konsumcannabisgesetz (KCanG)

  • Fragen und Antworten finden Sie in Kürze hier.

Anbauvereinigungen

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt Anbauvereinigungen folgende Informationen zur Verfügung:

Präventionsbeauftragte

Das Curriculum für die Schulungen für Präventionsbeauftragte wird Anfang August 2024 durch das Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt und anschließend hier verlinkt.

Suchtprävention und Suchtberatung