Konsumcannabisgesetz

Cannabis, Marihuana Blütenknospen und Mühle auf rosa Hintergrund

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) ermöglicht seit dem 1. April 2024 den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum.
Der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen ist seit dem 1. Juli 2024 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Den Gesetzestext zum KCanG finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz.

Das Gesetz soll zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beitragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention sowie den Kinder- und Jugendschutz stärken und die organisierte Drogenkriminalität eindämmen.

Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Bundesweit wurde durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter Infos-Cannabis.de eine einheitliche Plattform errichtet. Diese bündelt Informationen zu dem Gesetz und den vorhandenen Angeboten für Suchtprävention, Suchtberatung, Suchtbehandlung sowie zu Wirkung, Risiken und “safer-use”-Hinweisen.

Für Fragen der Berlinerinnen und Berliner rund um das Gesetz wurde in der Senatsverwaltung eine E-Mail-Adresse eingerichtet:
Konsumcannabisgesetz-Berlin@SenWGP.Berlin.de

Gesetzliche Rahmenbedingungen im Land Berlin

Bußgeldkatalog

Der Bußgeldkatalog legt fest, welche Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz geahndet werden und welche Bußgelder dafür anfallen. Ziel ist es, den ordnungsgemäßen Umgang mit Cannabis zu gewährleisten und die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sicherzustellen. Eine detaillierte Übersicht der Verstöße und Bußgelder finden Sie hier verlinkt, sobald die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt ist.

Rechtsverordnung

Die Verordnung zur Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes und zur Änderung der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung regelt die Übertragung der Zuständigkeit für die Erteilung von Erlaubnissen im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes an das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) und legt darüber hinaus die maximale Anzahl zulässiger Anbauvereinigungen in Berlin fest. Die vollständige Rechtsverordnung finden Sie im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin.

Fragen und Antworten zum Konsumcannabisgesetz (KCanG)

Anbauvereinigungen

Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes und zur Änderung der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung ist seit dem 6. November 2024 das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) für die Bearbeitung von Anträgen zur Gründung von Anbauvereinigungen gemäß Konsumcannabisgesetz (KCanG) zuständig. Auf der Webseite des LAGeSo finden Sie umfassende Informationen zu:

  • Antragsanforderungen und -unterlagen
  • Ablauf des Antragsverfahrens
  • Kontaktinformationen für direkte Anfragen
  • Gebühren
  • weiterführende Links

Das Funktionspostfach: kcannabis@lageso.berlin.de steht Ihnen für Fragen zur Antragstellung zur Verfügung.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt Anbauvereinigungen folgende Informationen zur Verfügung:

  • Leitfaden für die Erstellung eines Jugend- und Gesundheitsschutzkonzeptes

    Ein nicht barrierefreies Dokument der BZgA.

    PDF-Dokument - Stand: 10.07.2024

  • Infoblatt zur Weitergabe an Mitglieder von Cannabis-Anbauvereinigungen

    Ein nicht barrierefreies Dokument der BZgA.

    PDF-Dokument - Stand: 01.07.2024

Präventionsbeauftragte

Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit hat die Fachstelle für Suchtprävention Berlin gGmbH ein Mustercurriculum für die Schulungen zur Cannabisprävention für die Präventionsbeauftragten in den Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) erstellt. Das Curriculum dient den Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder Suchtberatungsstellen als Orientierungshilfe bei der Umsetzung der Schulungen.

Das Curriculum für die Schulungen für Präventionsbeauftragte kann auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit heruntergeladen werden.

Suchtprävention und Suchtberatung

Im Zusammenhang mit der neuen Konsumcannabis-Gesetzgebung kommt Suchtprävention eine große Bedeutung zu. Dies gilt auch für das Beratungsangebot der Berliner Suchtkrankenhilfe.