Sie können Leistungen der Sozialversicherung erhalten, wenn Sie Beiträge in die gesetzliche Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung einzahlen oder eingezahlt haben.
Das Berliner Versicherungsamt kann Ihnen in vielen Fragen der gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) zur Seite stehen. Das Berliner Versicherungsamt unterstützt Sie kompetent, unabhängig und kostenlos z.B. Ihren Versicherungsverlauf, das sogenannte Rentenkonto, zu ermitteln oder eine Rente zu beantragen.
Auskünfte
Sie erhalten allgemeine Auskünfte entsprechend Ihrer individuellen Lebenssituation:
- Möglichkeiten und Gestaltungsspielräume der einzelnen Sozialleistungen zu erkennen, z.B. die richtigen Anträge zu stellen
- Ihre Ansprüche zu sichern, z.B. bei der Klärung Ihrer Versicherungszeiten, der Beantragung Ihrer Rente, der sozialen Pflege- oder Unfallversicherung.
Hinweis:
Das Versicherungsamt verfügt nicht über Ihre personenbezogenen Daten der jeweiligen Rentenversicherung. Auskünfte dazu erhalten Sie ausschließlich von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Beglaubigungen
Damit eine Leistung bewilligt werden kann, verlangt der Rentenversicherungsträger beglaubigte Beweisunterlagen und/oder Urkunden. Diese notwendigen Unterlagen werden im Versicherungsamt kostenlos beglaubigt.
Benötigt werden dafür:
- Original und Kopien des jeweiligen Schriftstückes
- Aufforderungsschreiben des Rentenversicherungsträgers zur Vorlage der Schriftstücke
Kontenklärung /Versicherungsverlauf
Ihre Beschäftigungszeiten sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit werden in einem sogenannten Versicherungskonto gespeichert. Mit einem vollständigen und korrekten Versicherungsverlauf können Ihre persönlichen Leistungsansprüche festgestellt werden.
Sie können Zeiten, die im Versicherungsverlauf nicht berücksichtigt sind, aufnehmen oder klären lassen. Die erforderlichen Nachweise können Sie im Versicherungsamt einreichen um Ihr Versicherungskonto ergänzen zu lassen. Sie erhalten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare für die Kontenklärung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Rente beantragen
Wenn Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten möchten, können Sie den Antrag beim Versicherungsamt stellen. Dazu gehören z.B. Anträge auf Erwerbsminderungsrente, Altersrente oder Hinterbliebenenrente. Folgende Unterlagen werden für einen Rentenantrag benötigt:
- aktueller Versicherungsverlauf
- aktuelle Renteninformation bzw. -auskunft des Rentenversicherungsträgers
- Personalausweis / Reisepass
- Personenstandsurkunden (z.B. Stammbuch und/oder Geburtsurkunden)
- Krankenkassenkarte Steuer-Identifikationsnummer
- Einkommensnachweise bzw. Rentenbescheide (z.B. der eigenen Rente, Hinterbliebenenrente, Unfallrente)
- Bankverbindung (hier die BIC und IBAN-Nummer)
Er wird an den zuständigen Leistungsträger weitergeleitet.
Rehabilitation
Wenn alle ambulanten ärztlichen Behandlungen nicht mehr helfen, kann eine Rehabilitation Ihre Erkrankung lindern bzw. Ihre Gesundheit wiederherstellen. Diese Maßnahme kann sich von einer medizinischen Leistung über die Umschulung bis hin zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erstrecken. Ziel ist es, dass Sie wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in einen anderen Beruf einsteigen können.
Es gibt verschiedene Reha-Maßnahmen:
- medizinische Rehabilitation
- Berufliche Rehabilitation
- Rehabilitation für Kinder und Jugendliche
Grundsätzlich gilt „Reha vor Rente“. Darum haben Leistungen zur Rehabilitation immer Vorrang vor der Zahlung einer Rente. Für Sie heißt das, dass Sie aktiv an der Rehabilitation und an der Wiederherstellung Ihrer Gesundheit beteiligt werden.
Sie erhalten von uns Hilfe beim Ausfüllen der Formulare für eine Reha-Maßnahme der gesetzlichen Rentenversicherung.