Wer im Rahmen der Corona-Impfverordnung mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff geimpft wird, hat im Falle eines Impfschadens einen Anspruch auf Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Den Antrag finden Sie auf der Website des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin unter folgendem Link:
Impfschaden nach Corona-Impfung (Covid-19-Impfungen) sowie andere Impfungen
Bild: Alexander Raths – Fotolia.com
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Antrag auf Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
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Leistungen für Hinterbliebene nach dem Infektionsschutzgesetz –IfSG-
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