Jahresbericht 2023 - Tierschutz

Veterinärwesen Tierschutz

Der Fachbereich Veterinärwesen (Tierschutz) des Landesamtes für Gesundheit und Soziales ist unter anderem für den Tierschutz der zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tiere zuständig.

Dabei stehen – wo möglich – insbesondere die konsequente Vermeidung von Tierversuchen durch Anwendung von Alternativmethoden, die Reduktion der Tierzahlen auf das unerlässliche Maß zum Erreichen des Versuchsziels und der möglichst schonende Einsatz der Versuchstiere im Fokus. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Steigerung des Wohlbefindens der Tiere, was bspw. durch Trainings- und Gewöhnungsprogramme erreicht wird. Diese dienen auch der Beschäftigung der Tiere und bereiten sie auf das Handling in der Haltung sowie im Versuch vor und tragen so zu einer Verbesserung der Haltungsbedingungen und Stressreduktion bei.

Im Rahmen der Beratung liegt der Schwerpunkt auf der Weiterbildung und dem Informationstransfer zu forschenden Wissenschaftlern durch regelmäßige Vorträge, Besprechungen und Merkblätter zu aktuellen Themen im Tierschutz und Tierschutzrecht.

Von wem wird der Fachbereich bei der Antragsprüfung unterstützt?

Die Antragsprüfung selbst wird von approbierten Tier- und Fachtierärzten vorgenommen. Diese werden dabei von zwei externen Kommissionen zu folgenden Themen beratend unterstützt:

• Unerlässlichkeit der beantragten Tierversuche nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse
• Vorhandensein tierversuchsfreier Methoden oder Verfahren, mit denen der verfolgte Zweck erreicht werden kann
• Einsatzmöglichkeit anderer, weniger empfindsamer Tierarten
• Bewertung der biometrischen Planung und der damit errechneten Tierzahlen sowie deren Reduktion auf ein wissenschaftlich vertretbares Mindestmaß
• Unerlässlichkeit der Schwere der versuchsbedingt möglichen Schmerzen, Leiden oder Schäden und
• Ethische Vertretbarkeit der für die Tiere zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden im Vergleich zum erwarteten wissenschaftlichen Nutzen.

Diese Kommissionen tagen regelmäßig. Sie sind paritätisch mit Wissenschaftlern und Tierschützern besetzt und werden von Statistikern und Ethikern unterstützt.

  • Tierversuche

Wie viele Versuchsvorhaben wurden 2023 geprüft?

Insgesamt wurden 2023 beim LAGeSo 124 (2022: 118) Tierversuche nach Beratung in der Tierversuchskommission und vielfachen Nachfragen durch die zuständigen Tierärzte genehmigt, 10 (2022: 5) Anträge wurden zurückgewiesen oder durch die Antragstellenden zurückgezogen. Die Anzahl beinhaltet jeweils auch Anträge, die bereits im Vorjahr eingereicht und im Folgejahr genehmigt wurden. Zusätzlich wurden 731 (2022: 831) anzeige- und genehmigungspflichtige Änderungen zu bereits bestätigten bzw. genehmigten Vorhaben bearbeitet, 59 (2022: 14) Tierversuchsvorhaben im vereinfachten Verfahren genehmigt und 50 (2022: 22) Projektbeschreibungen mit der Bitte um rechtliche Einstufung eingereicht und bearbeitet. Eine Übersicht über die im Tierversuch verwendeten Tierarten und –zahlen wird im Laufe des Jahres 2024 auf der Internetseite des Fachbereichs veröffentlicht.

Was wurde 2023 überwacht bzw. kontrolliert?

Im Jahr 2023 waren in Berlin 57 Einrichtungen tätig, die im Rahmen ihrer Forschungsarbeiten Versuchstiere gehalten bzw. Tierversuche durchgeführt haben. Insgesamt lagen dafür zu Beginn des Jahres 67 Erlaubnisse nach § 11 TierSchG vor (zum Teil mehrere Erlaubnisse für einen Standort). Dabei handelt es sich um wissenschaftliche Einrichtungen, wie Universitäten oder Forschungsinstitute, die sich in der Regel mit Grundlagenforschung beschäftigen, und um auftragsforschende Institutionen und Firmen der Arzneimittelherstellung. Infolge der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2021 unterliegen nun auch Räumlichkeiten, in denen Wirbeltiere für Tierversuche verwendet oder getötet werden, einer Erlaubnispflicht, was zu einer Erhöhung der Erlaubnisse nach §11 TierSchG von ursprünglich 67 auf insgesamt 75 führte (zum Teil mehrere Erlaubnisse für einen Standort). Insgesamt hat das LAGeSo im Jahr 2023 vor Ort 30 Kontrollen durchgeführt.

Es wurden insgesamt 21 Kontrollen in Versuchstierhaltungen durchgeführt, davon 3 ohne Vorankündigung. Grundsätzlich konnte eine sehr gute Haltung und Pflege der Versuchstiere festgestellt werden. Bei elf Kontrollen wurden in einzelnen Bereichen Mängel erfasst. In allen Fällen wurden Maßnahmen angeordnet, die umgehend bzw. innerhalb der festgelegten Frist zur Mängelbehebung führten. In einem Fall erfolgen derzeit noch Umbauarbeiten zur Klimatechnik (Luftfeuchtigkeit).

Insgesamt neun Kontrollen fanden vor Ort im Bereich Tierversuche statt. Diese Kontrollen waren alle angekündigt, da gezielt bestimmte Versuchsteile überwacht werden sollten, um die Richtigkeit der prospektiven Belastungsbeurteilung und die Eignung der Überwachungsprotokolle und Refinementmaßnahmen zu überprüfen. Bei vier Kontrollen wurden bisher in einzelnen Bereichen Mängel erfasst. In allen Fällen wurden Maßnahmen angeordnet, die umgehend bzw. innerhalb der festgelegten Frist zur Mängelbehebung führten.

Besondere Herausforderung: Änderung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchstierverordnung im Jahr 2021

Im August 2021 trat sowohl eine Änderung des Tierschutzgesetzes, als auch der Tierschutz-Versuchstierverordnung in Kraft, welche die rechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie 2010/63/EU im Tierversuchsbereich noch umfassender in nationales Recht umsetzen sollte. Insbesondere werden
• die sogenannten 3 Rs (1. Replacement/Vermeidung von Tierversuchen durch den Einsatz von Alternativmethoden, 2. Reduction/Verminderung der Versuchstierzahlen und 3. Refinement/Verbesserung des Wohlbefindens der Tiere) noch stärker abgefragt
• Eingewöhnungs- und Trainingsprogramme für die verwendeten Tiere nun konkret gefordert
• Belange der Umwelt berücksichtigt und
• ein größerer Fokus auf die Verbesserung von Haltungs- und Versuchsbedingungen gelegt.

Die Umsetzung dieser geänderten Rechtsvorgaben war für den Fachbereich besonders herausfordernd und führte auch im Jahr 2023 zu einem erheblichen Mehraufwand, da die gesetzliche Übergangsfrist zum 30.11.2023 endete und bereits genehmigte Versuchsvorhaben dahingehend ergänzt bzw. komplett neu beantragt werden mussten.

Kampagne „Lifestyle oder Lebewesen?“ gegen Qualzucht

Das Thema Qualzucht bei Haus- und Nutztieren ist leider weiterhin eine aktuelle Problematik im Bereich des Tierschutzes. Noch zu oft erfolgt die Auswahl von (Haus)Tieren anhand äußerer Merkmale, ohne zu berücksichtigen, welche zuchtbedingten Schmerzen, Leiden und Schäden mit diesen äußeren Merkmalen verbunden sind oder sein können. Gemeinsam mit dem Qualzucht-Evidenz Netzwerk e.V. und dem LAGeSo hat die Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg die Postkarten-Kampagne „Lifestyle oder Lebewesen“ zur Aufklärung über Qualzuchten entworfen. Mit den fünf Postkarten soll auf die Problematik von Qualzuchten aufmerksam gemacht werden. Auf der Website des LAGeSo unter https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/veterinaerwesen/tierschutz/tierschutz-allgemeines/ können die Postkarten heruntergeladen sowie zahlreiche weitere Informationen zu dem Themas „Qualzucht“ eingesehen werden.

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