Wie viele Versuchsvorhaben wurden 2023 geprüft?
Insgesamt wurden 2023 beim LAGeSo 124 (2022: 118) Tierversuche nach Beratung in der Tierversuchskommission und vielfachen Nachfragen durch die zuständigen Tierärzte genehmigt, 10 (2022: 5) Anträge wurden zurückgewiesen oder durch die Antragstellenden zurückgezogen. Die Anzahl beinhaltet jeweils auch Anträge, die bereits im Vorjahr eingereicht und im Folgejahr genehmigt wurden. Zusätzlich wurden 731 (2022: 831) anzeige- und genehmigungspflichtige Änderungen zu bereits bestätigten bzw. genehmigten Vorhaben bearbeitet, 59 (2022: 14) Tierversuchsvorhaben im vereinfachten Verfahren genehmigt und 50 (2022: 22) Projektbeschreibungen mit der Bitte um rechtliche Einstufung eingereicht und bearbeitet. Eine Übersicht über die im Tierversuch verwendeten Tierarten und –zahlen wird im Laufe des Jahres 2024 auf der Internetseite des Fachbereichs veröffentlicht.
Was wurde 2023 überwacht bzw. kontrolliert?
Im Jahr 2023 waren in Berlin 57 Einrichtungen tätig, die im Rahmen ihrer Forschungsarbeiten Versuchstiere gehalten bzw. Tierversuche durchgeführt haben. Insgesamt lagen dafür zu Beginn des Jahres 67 Erlaubnisse nach § 11 TierSchG vor (zum Teil mehrere Erlaubnisse für einen Standort). Dabei handelt es sich um wissenschaftliche Einrichtungen, wie Universitäten oder Forschungsinstitute, die sich in der Regel mit Grundlagenforschung beschäftigen, und um auftragsforschende Institutionen und Firmen der Arzneimittelherstellung. Infolge der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2021 unterliegen nun auch Räumlichkeiten, in denen Wirbeltiere für Tierversuche verwendet oder getötet werden, einer Erlaubnispflicht, was zu einer Erhöhung der Erlaubnisse nach §11 TierSchG von ursprünglich 67 auf insgesamt 75 führte (zum Teil mehrere Erlaubnisse für einen Standort). Insgesamt hat das LAGeSo im Jahr 2023 vor Ort 30 Kontrollen durchgeführt.
Es wurden insgesamt 21 Kontrollen in Versuchstierhaltungen durchgeführt, davon 3 ohne Vorankündigung. Grundsätzlich konnte eine sehr gute Haltung und Pflege der Versuchstiere festgestellt werden. Bei elf Kontrollen wurden in einzelnen Bereichen Mängel erfasst. In allen Fällen wurden Maßnahmen angeordnet, die umgehend bzw. innerhalb der festgelegten Frist zur Mängelbehebung führten. In einem Fall erfolgen derzeit noch Umbauarbeiten zur Klimatechnik (Luftfeuchtigkeit).
Insgesamt neun Kontrollen fanden vor Ort im Bereich Tierversuche statt. Diese Kontrollen waren alle angekündigt, da gezielt bestimmte Versuchsteile überwacht werden sollten, um die Richtigkeit der prospektiven Belastungsbeurteilung und die Eignung der Überwachungsprotokolle und Refinementmaßnahmen zu überprüfen. Bei vier Kontrollen wurden bisher in einzelnen Bereichen Mängel erfasst. In allen Fällen wurden Maßnahmen angeordnet, die umgehend bzw. innerhalb der festgelegten Frist zur Mängelbehebung führten.
Besondere Herausforderung: Änderung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchstierverordnung im Jahr 2021
Im August 2021 trat sowohl eine Änderung des Tierschutzgesetzes, als auch der Tierschutz-Versuchstierverordnung in Kraft, welche die rechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie 2010/63/EU im Tierversuchsbereich noch umfassender in nationales Recht umsetzen sollte. Insbesondere werden
• die sogenannten 3 Rs (1. Replacement/Vermeidung von Tierversuchen durch den Einsatz von Alternativmethoden, 2. Reduction/Verminderung der Versuchstierzahlen und 3. Refinement/Verbesserung des Wohlbefindens der Tiere) noch stärker abgefragt
• Eingewöhnungs- und Trainingsprogramme für die verwendeten Tiere nun konkret gefordert
• Belange der Umwelt berücksichtigt und
• ein größerer Fokus auf die Verbesserung von Haltungs- und Versuchsbedingungen gelegt.
Die Umsetzung dieser geänderten Rechtsvorgaben war für den Fachbereich besonders herausfordernd und führte auch im Jahr 2023 zu einem erheblichen Mehraufwand, da die gesetzliche Übergangsfrist zum 30.11.2023 endete und bereits genehmigte Versuchsvorhaben dahingehend ergänzt bzw. komplett neu beantragt werden mussten.
Kampagne „Lifestyle oder Lebewesen?“ gegen Qualzucht
Das Thema Qualzucht bei Haus- und Nutztieren ist leider weiterhin eine aktuelle Problematik im Bereich des Tierschutzes. Noch zu oft erfolgt die Auswahl von (Haus)Tieren anhand äußerer Merkmale, ohne zu berücksichtigen, welche zuchtbedingten Schmerzen, Leiden und Schäden mit diesen äußeren Merkmalen verbunden sind oder sein können. Gemeinsam mit dem Qualzucht-Evidenz Netzwerk e.V. und dem LAGeSo hat die Landestierschutzbeauftragte des Landes Brandenburg die Postkarten-Kampagne „Lifestyle oder Lebewesen“ zur Aufklärung über Qualzuchten entworfen. Mit den fünf Postkarten soll auf die Problematik von Qualzuchten aufmerksam gemacht werden. Auf der Website des LAGeSo unter https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/veterinaerwesen/tierschutz/tierschutz-allgemeines/ können die Postkarten heruntergeladen sowie zahlreiche weitere Informationen zu dem Themas
„Qualzucht“ eingesehen werden.