Seit dem 01.01.2020 ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin für die Leistungen der Persönlichen Assistenz zuständig.
Die Persönliche Assistenz ist eine besondere Form der Teilhabe-Assistenz in Kombination mit Pflegeleistungen. Sie dient der eigenständigen Gestaltung des Alltages von Menschen mit schweren Körperbehinderungen und besonderem Pflege- und Unterstützungsbedarf.
Mit dem Ansatz der Persönlichen Assistenz sollen Menschen mit schwerer körperlicher Behinderung und gleichzeitigem hohen Pflegebedarf befähigt werden, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Für eine möglichst umfangreiche Teilhabe an der Gesellschaft können sie unter anderem im so genannten Arbeitgebermodell verschiedene Assistenten beschäftigen, deren Einsatz sie selbständig koordinieren.
Im Vordergrund steht in der Persönlichen Assistenz die selbstbestimmte Umsetzung angemessener Teilhabewünsche von Menschen mit schweren Körperbehinderungen und besonderem Pflege- und Unterstützungsbedarf mit Hilfe von Assistenten.
Um die Vorgänge vollumfänglich bearbeiten zu können, wurde der Teilhabe-Fachdienst Persönliche Assistenz als neuer Bereich eingerichtet. Dieser hat im Land Berlin nun die alleinige Zuständigkeit für die Leistungen der Persönlichen Assistenz.
Im Gegensatz zum Bereich der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege im Referat II A im LAGeSo leben die Leistungsberechtigten im Fachbereich Persönliche Assistenz innerhalb von Berlin. Hier besteht die Bündelung der örtlichen Zuständigkeit darin, dass die Leistungsberechtigten im gesamten Stadtgebiet von Berlin leben. Um das umfangreiche Leistungsspektrum der Persönlichen Assistenz mit großer fachlicher Expertise zu bearbeiten, sind jedoch nicht die jeweiligen Wohnbezirke der Leistungsberechtigten zuständig, sondern zentralisiert die Arbeitsgruppe Persönliche Assistenz im LAGeSo.
Der Teilhabe-Fachdienst Persönliche Assistenz ermöglicht diesem besonderen Personenkreis die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Ausstellung der Kostenübernahmen für geeignete Assistenzbegleitungen.
Im Jahr 2023 wurden über 400 Fälle in der Persönlichen Assistenz bearbeitet, rund 144 davon im Arbeitgebermodell.
Das Ausgabevolumen 2023 für die Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell belief sich auf 33.078.404 €. Das Ausgabevolumen 2023 für die Persönliche Assistenz als Sachleistung über Assistenzdienste erreichte eine Höhe von 62.477.264 €. Insgesamt handelt es sich um 95.555.668 €.