Jahresbericht 2022 - Heimaufsicht Berlin

Infokachel mit dem Text Heimaufsicht Berlin. Daneben ist ein Gebäude und eine Lupe zu sehen.

Das Berliner Wohnteilhabegesetz (WTG) ist ein Schutzgesetz für pflegebedürftige volljährige Menschen oder volljährige Menschen mit Behinderungen, die in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen leben. Im Jahr 2022 umfassten diese Wohnformen in Berlin 430 stationäre Pflegeeinrichtungen und 159 besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, 766 Pflege-Wohngemeinschaften und 1.014 Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen. Es leben rund 50.000 Menschen in den Berliner betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen. Das Wohnteilhabegesetz (WTG) regelt die ordnungsrechtlichen Anforderungen an die Leistungsanbietenden. Im LAGeSo ist die Heimaufsicht mit den Vollzugsaufgaben nach dem WTG und den dazu gehörenden Rechtsverordnungen betraut.

Zu diesem Zweck nimmt die Heimaufsicht folgende Kernaufgaben wahr:

• Information und Beratung zum WTG für Personen, die ein berechtigtes Interesse haben
• Bearbeitung von Beschwerden über betreute gemeinschaftliche Wohnformen
• Durchführung von regelmäßigen und/oder anlassbezogenen Prüfungen
• Einleitung von ordnungsrechtlichen Maßnahmen zur Umsetzung des WTG
• Zusammenarbeit u. a. mit den Landesverbänden der Pflegekassen und deren Prüfinstanzen, den zuständigen Senatsverwaltungen sowie mit weiteren Behörden und öffentlichen Stellen.

Die Heimaufsicht hat die Beratungsleistungen von Bewohnerinnen und Bewohnern, Nutzerinnen und Nutzern, von Angehörigen und Leistungsanbietenden 2022 gegenüber 2021 verdoppelt. Hierzu zählen auch die zielgerichteten Beratungen im Rahmen eines Corona-Ausbruchsgeschehens. Waren es 2018 noch 1.711 Beratungen, macht die Zahl von 11.018 deutlich, wie wichtig die Beratungstätigkeit der Heimaufsicht im dritten Jahr der Corona-Pandemie wurde.

Trotz Information, Beratung und Prüfung durch die Heimaufsicht kann es in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen zu Beeinträchtigungen der Bewohner:innen bzw. Nutzer:innen kommen. Die Heimaufsicht geht Hinweisen und Beschwerden konsequent nach und betreibt zielgerichtet die notwendige Sachverhaltsaufklärung. Sie klärt, ob WTG-relevante Sachverhalte betroffen und weitere Schritte erforderlich sind. 2022 hat die Anzahl der bearbeiteten Beschwerden im Vergleich zu 2021 erneut zugenommen.

  •  Im Jahr 2022 umfassten diese Wohnformen in Berlin 430 stationäre Pflegeeinrichtungen und 159 besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, 766 Pflege-Wohngemeinschaften und 1.014 Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen. Es leben rund 50.000 Menschen in den Berliner betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen.
  • Infokachel mit dem Text: Im Jahr 2022 hat die Heimaufsicht 515 Beschwerden über Einrichtungen und Wohngemeinschaften bearbeitet.
  • Die Heimaufsicht hat 2022 11018 Beratungen durchgeführt. 2021 waren 4709. Das ist eine Steigerung von 134%.

Im Jahresverlauf 2022 waren zeitweise bis zu 60 % der stationären Pflegeeinrichtungen zeitgleich von einem Corona-Infektionsgeschehen betroffen. Die Heimaufsicht berücksichtigte die pandemische Situation und führte daher Regelprüfungen noch nicht in gleichem Umfang wie vor der Pandemie durch. 2022 fanden 207 Regel- und/oder Anlassprüfungen statt. Die Prüfungen der Heimaufsicht konzentrieren sich vorrangig darauf, ob die Rahmenbedingungen vor allem für eine ordnungsgemäße Pflege und Betreuung und die Möglichkeit der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erfüllt sind. Dazu gehört ebenso die Prüfung, ob ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist. Soll eine bei der Heimaufsicht eingegangene Beschwerde geprüft werden, stimmt sie sich mit den Landesverbänden der Pflegekassen ab, ob diese eine entsprechende Prüfbeauftragung an den Medizinischen Dienst bzw. den Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung veranlassen.

Zur Beseitigung festgestellter Mängel in den Wohnformen verfügt die Heimaufsicht über verschiedene ordnungsrechtliche Möglichkeiten. Wurden 2021 noch neun Anordnungen zur Mängelbeseitigung vorgenommen, erhöhte sich die Anzahl 2022 auf 46. Während es in den Vorjahren nicht erforderlich war, wurden im vergangenen Jahr durch die Heimaufsicht sechs Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Leistungsanbietende eingeleitet.

2022 etablierte sich die Heimaufsicht als wichtige Ansprechstelle bezüglich aller aktuellen Fragen zu Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnungen des Landes Berlin. Sie vermittelte Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, die in einer betreuten gemeinschaftlichen Wohnform leben, deren Angehörigen, wie auch den Beschäftigten in der Pflege auf Grundlage der geltenden Verordnungen die notwendigen Informationen und veröffentlichte auf der Webseite Merkblätter zu den aktuellen Besuchsregelungen.

Durch die Heimaufsicht wurden die gemeldeten Coronainfektionen in den Einrichtungen umfangreich statistisch erfasst und der zuständigen Senatsverwaltung zur Verfügung gestellt. Dieses aufwendige Monitoring garantiert für alle Verantwortlichen eine aktuelle Übersicht über das Infektionsgeschehen in stationären Einrichtungen in Berlin.

Vor 2 Jahren hat die Heimaufsicht begonnen, die Prüfrichtlinien zu überarbeiten. Die Überarbeitung konnte durch die SARS-CoV-2-Pandemie im Zusammenhang mit den erweiterten Arbeitsschwerpunkten für die Heimaufsicht in 2021 nicht abgeschlossen werden. Die Überarbeitung der Prüfrichtlinien wurde im Jahr 2022 fortgesetzt, sodass die reguläre Anwendung des neuen Prüfverfahrens ab 2023 möglich ist.

Für eine Pflege-Wohngemeinschaft besteht die rechtliche Verpflichtung nach dem Wohnteilhabegesetz, an die Heimaufsicht jährlich aktualisierende Angaben u. a. zu Anschrift, zum Leistungsanbieter und Vermieter, Räume, Platzzahl und Zielgruppe zu melden. Für diese Jahresmeldungen steht seit Dezember 2022 ein Online-Verfahren auf dem Service-Portal Berlin zur Verfügung. Die Heimaufsicht geht in ihrer Aufgabenwahrnehmung als Aufsichtsbehörde damit einen weiteren Schritt in Richtung medienbruchfreier Kommunikation.