Im Jahresverlauf 2022 waren zeitweise bis zu 60 % der stationären Pflegeeinrichtungen zeitgleich von einem Corona-Infektionsgeschehen betroffen. Die Heimaufsicht berücksichtigte die pandemische Situation und führte daher Regelprüfungen noch nicht in gleichem Umfang wie vor der Pandemie durch. 2022 fanden 207 Regel- und/oder Anlassprüfungen statt. Die Prüfungen der Heimaufsicht konzentrieren sich vorrangig darauf, ob die Rahmenbedingungen vor allem für eine ordnungsgemäße Pflege und Betreuung und die Möglichkeit der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erfüllt sind. Dazu gehört ebenso die Prüfung, ob ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist. Soll eine bei der Heimaufsicht eingegangene Beschwerde geprüft werden, stimmt sie sich mit den Landesverbänden der Pflegekassen ab, ob diese eine entsprechende Prüfbeauftragung an den Medizinischen Dienst bzw. den Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung veranlassen.
Zur Beseitigung festgestellter Mängel in den Wohnformen verfügt die Heimaufsicht über verschiedene ordnungsrechtliche Möglichkeiten. Wurden 2021 noch neun Anordnungen zur Mängelbeseitigung vorgenommen, erhöhte sich die Anzahl 2022 auf 46. Während es in den Vorjahren nicht erforderlich war, wurden im vergangenen Jahr durch die Heimaufsicht sechs Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Leistungsanbietende eingeleitet.
2022 etablierte sich die Heimaufsicht als wichtige Ansprechstelle bezüglich aller aktuellen Fragen zu Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnungen des Landes Berlin. Sie vermittelte Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, die in einer betreuten gemeinschaftlichen Wohnform leben, deren Angehörigen, wie auch den Beschäftigten in der Pflege auf Grundlage der geltenden Verordnungen die notwendigen Informationen und veröffentlichte auf der Webseite Merkblätter zu den aktuellen Besuchsregelungen.
Durch die Heimaufsicht wurden die gemeldeten Coronainfektionen in den Einrichtungen umfangreich statistisch erfasst und der zuständigen Senatsverwaltung zur Verfügung gestellt. Dieses aufwendige Monitoring garantiert für alle Verantwortlichen eine aktuelle Übersicht über das Infektionsgeschehen in stationären Einrichtungen in Berlin.
Vor 2 Jahren hat die Heimaufsicht begonnen, die Prüfrichtlinien zu überarbeiten. Die Überarbeitung konnte durch die SARS-CoV-2-Pandemie im Zusammenhang mit den erweiterten Arbeitsschwerpunkten für die Heimaufsicht in 2021 nicht abgeschlossen werden. Die Überarbeitung der Prüfrichtlinien wurde im Jahr 2022 fortgesetzt, sodass die reguläre Anwendung des neuen Prüfverfahrens ab 2023 möglich ist.
Für eine Pflege-Wohngemeinschaft besteht die rechtliche Verpflichtung nach dem Wohnteilhabegesetz, an die Heimaufsicht jährlich aktualisierende Angaben u. a. zu Anschrift, zum Leistungsanbieter und Vermieter, Räume, Platzzahl und Zielgruppe zu melden. Für diese Jahresmeldungen steht seit Dezember 2022 ein Online-Verfahren auf dem Service-Portal Berlin zur Verfügung. Die Heimaufsicht geht in ihrer Aufgabenwahrnehmung als Aufsichtsbehörde damit einen weiteren Schritt in Richtung medienbruchfreier Kommunikation.