Die Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Sicherung und Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur im Land Berlin ist Bestandteil des am 7.12.2020 zwischen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und den Wohlfahrtsverbänden geschlossenen neuen 3. Rahmenfördervertrages.
Mit einem jährlichen Fördervolumen in Höhe von ca. 31,4 Mio. € werden im Rahmen von Zuwendungen nach den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (§§ 23 und 44 LHO) zur Zeit 132 Projekte der sozialen Arbeit in den verschiedenen Angebotsbereichen unterstützt.