Förderung Kinderwunsch

Spermium und Eizelle

Sehr geehrte Antragstellende,

wir möchten Sie darüber informieren, dass aufgrund der aktuellen Entscheidung der Senatsverwaltung für Finanzen vom 01. Oktober 2024 derzeit keine Neu- oder Folgeanträge für die Förderung der Kinderwunschbehandlungen bewilligt werden können, da aktuell jegliches Verwaltungshandeln unterlassen werden muss, das auf eine Auszahlung von Zuwendungen ab dem Haushaltsjahr 2025 gerichtet ist. Eine Antragstellung ist daher derzeit nicht möglich.

Antragstellerinnen und Antragsteller, die bereits einen vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, können weiterhin ihre Auszahlungsanträge einreichen, um die 2-monatige Frist einhalten zu können.

Sobald sich Änderungen oder neue Informationen ergeben, werden wir Sie umgehend hier auf unserer Homepage informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Assistierten Reproduktion

***Wichtige Information***

Auf Grund der Vielzahl der eingehenden Anträge und bedingt durch personelle Engpässe kommt es leider zu erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung der Auszahlungsanträge.

Im Interesse einer schnellstmöglichen Bearbeitung helfen Sie uns sehr, wenn Sie bezüglich des Eingangs, des Bearbeitungsstands oder der Vollständigkeit der Unterlagen von E-Mails sowie telefonischen Anfragen absehen.

Förderprogramm Assistierte Reproduktion

Auf Grundlage der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ bietet das Land Berlin ungewollt kinderlosen Paaren die Möglichkeit, einen Teil der Kosten für die Behandlung der reproduktiven Maßnahme (sogenannte künstliche Befruchtung) im homologen System durch Bundes- und Landesmittel und seit dem 01. Juli 2021 im heterologen System ausschließlich durch Landesmittel finanzieren zu lassen.

Kinderlos: Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können auch solche sein, die bereits Kinder haben, aber aus medizinischen Gründen keine weiteren eigenen bekommen können.

Für die Umsetzung der Fördermaßnahme ist das LAGeSo zuständig. Paare können ihren Antrag auf Gewährung der Zuwendung beim LAGeSo – Referat für Zuwendungsangelegenheiten – Gesundheit – Förderprogramm Assistierte
Reproduktion – stellen.

Seit dem 01. Juli 2021 können auch

- gleichgeschlechtliche weibliche Paare, bei denen eine medizinische Indikation vorliegt, und

- verschiedengeschlechtliche Paare, die auf eine Fremdsamenspende angewiesen sind,

eine Förderung für den zweiten und dritten Versuch einer IVF- oder ICSI-Behandlung beantragen.

Ausführlichere Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen finden Sie weiter unten.

Antragsverfahren

Bei der Förderung handelt es sich um ein zweistufiges Antragsverfahren

  • Antrag auf Förderung (erste Antragsstufe) und
  • Antrag auf Auszahlung (zweite Antragsstufe).

In der ersten Antragsstufe wird die Gewährung der Förderung für die künstliche Befruchtung beantragt. Der Antrag auf Förderung ist sowohl über FAZIT-Online (online) als auch rechtsverbindlich unterschrieben im Original (postalisch) an das LAGeSo einzureichen. Sind alle Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen vorläufigen Bewilligungsbescheid. Im Anschluss kann nun mit der Behandlung begonnen werden (Einlösen des ersten Rezepts in der Apotheke). Nach Abschluss der Behandlung folgt die zweite Antragsstufe.

In der zweiten Antragsstufe wird die Auszahlung der Förderung beantragt. Auch hier ist der Antrag auf Auszahlung sowohl über FAZIT-Online (online) als auch rechtsverbindlich unterschrieben im Original (postalisch) an das LAGeSo einzureichen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen ergeht ein endgültiger Zuwendungsbescheid, in dem die zur Auszahlung kommende Fördersumme aufgeführt ist. Die Auszahlung der Förderung wird durch das LAGeSo veranlasst.

Hier gelangen Sie zum Online-Antragsverfahren!

Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Ansprechpartner/-innen wenden.

Allgemeine Informationen

  • Wer kann einen Zuschuss beantragen?
    • Gleichgeschlechtliche weibliche und verschiedengeschlechtliche Ehepaare
    • Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
    • Gleichgeschlechtliche weibliche und verschiedengeschlechtliche Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft (unverheiratete Paare): Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft im Sinne der Bundesrichtlinie ist eine auf längere Zeit und Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, die keine weitere Lebensgemeinschaft zulässt und sich durch eine innere Bindung auszeichnet. Sie ist dann anzunehmen, wenn die unverheiratete Frau mit dem unverheirateten Mann in einer festgefügten Partnerschaft zusammenlebt und der Mann die Vaterschaft an dem so gezeugten Kind anerkennt.

  • Welche Behandlungsmethoden werden gefördert und in welcher Höhe?

    Das Land Berlin fördert zusammen mit dem Bund die

    • In-vitro-Fertilisation (IVF) und
    • Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

    sowie ab dem 01.07.2021 ohne Bundesbeteiligung

    • In-vitro-Fertilisation (IVF) mit Fremdsamenspende und
    • Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) mit Fremdsamenspende

    im 2. und 3. Behandlungszyklus.

    Die IVF-Behandlung wird mit bis zu 800,00 € und die ICSI-Behandlung mit bis zu 900,00 € bezuschusst.

    Der 1. Versuch ist nicht förderfähig!

    Die Höhe der Förderung ist abhängig von den tatsächlich enstandenen Behandlungskosten und Ihrem daraus resultierenden Eigenanteil. Der Eigenanteil sind die Kosten, die nach Abzug der Kostenerstattung/en durch die Gesetzliche Krankenkasse, der Privaten Krankenversicherung und/oder den Beihilfestellen übrig bleibt und von Ihnen selbst zu zahlen ist. Der Zuschuss kann maximal 50 % dieses Eigenanteils, höchstens jedoch 800,00 € (IVF) bzw. 900,00 € (ICSI) betragen.

    Nicht förderfähig sind:

    • Inseminationen im Spontanzyklus
    • Inseminationen nach hormoneller Stimulation
    • Intratubarer-Gameten-Transfer
  • Wann ist eine künstliche Befruchtung medizinisch indiziert?

    Anhand bestimmter Kritierien stellt der Arzt fest, ob die Maßnahme einer IVF / ICSI erforderlich ist bzw. eindeutig medizinisch indiziert ist. Diese Kriterien gelten sowohl für gleichgeschlechtliche als auch verschiedengeschlechtliche Paare.

    Als medizinische Indikationen (Ursache) zur Durchführung von ärztlichen Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung gelten beispielsweise für die

    In-vitro-Fertilisation (IVF):

    • verschlossene oder fehlende Eileiter
    • Endometriose
    • PCO-Syndrom
    • idiopathische (unerklärbare) Sterilität, sofern alle diagnostischen und sonstigen therapeutischen Möglichkeiten der Sterilitätsbehandlung ausgeschöpft sind
    • Subfertilität des Mannes
    • immunologisch bedingte Sterilität, weil die Frau beispielsweise Antikörper gegen die Spermien gebildet hat
    Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI):
    • Schwere männliche Fertilitätsstörung
    • Wenn eine vorausgegangene IVF-Behandlung erfolglos ist und ein Methodenwechsel erfolgsversprechender ist
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Die Antragsteller

    • sind ungewollt kinderlos.
    • haben ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung und dem Beginn der Behandlung in Berlin.
    • führen die Kinderwunschbehandlung in einer zugelassenen Kinderwunschklinik in Berlin durch.
    • haben mit der Behandlung noch nicht begonnen (Einlösen des ersten Rezepts in der Apotheke, das den beantragten Versuch betrifft).
    • müssen einen Teil der entstandenen Kosten für die Kinderwunschbehandlung selbst tragen.
    • haben eine medizinische sowie psychosoziale Beratung erhalten.
    • Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Die Frau, bei der die Kinderwunschbehandlung durchgeführt wird, darf zu Beginn der Behandlung noch nicht 40 und der Mann bzw. die Frau, bei der die Kinderwunschbehandlung nicht durchgeführt wird, darf noch nicht 50 Jahre alt sein.
  • Welche Dokumente müssen Sie einreichen?

    Verheiratete Paare:

    • Eheurkunde
    • Aktuelle Meldebescheinigungen und Kopien Ihrer Personalausweise / ID-Cards / Pässe (Vorder- und Rückseite)
      Alternativ: online Melderegisterauskünfte und Kopien Ihrer Personalausweise / ID-Cards / Pässe (Vorder- und Rückseite)
    • Genehmigter Behandlungsplan von der/den Gesetzlichen Krankankasse/n
    • Von der Kinderwunschklinik ausgefüllte ärztliche Bescheinigung zum Antrag auf Zuwendung im Rahmen der künstlichen Befruchtung
    • Sofern die Kostenschätzung auf dem Behandlungsplan nicht ausgefüllt ist, muss ein gesonderter Kostenvoranschlag des Kinderwunschzentrums eingereicht werden
    • Wenn Sie gesetzlich versichert sind und die Krankenkasse Zusatzleistungen/Bonuszahlungen gewährt, dann einen entsprechenden Nachweis hierüber
    • Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, dann Ihren Beihilfebescheid bzgl. Ihrer Kinderwunschbehandlung (Kostenübernahme / Ablehnungsbescheid)
    • Wenn Sie privat versichert sind, dann Ihren Bescheid der Privaten Krankenversicherung bzgl. Ihrer Kinderwunschbehandlung (Kostenübernahme / Ablehnungsbescheid). Bitte fügen Sie ebenfalls die Versicherungskonditionen zum Punkt Kinderwunschbehandlung bei.

    Unverheiratete Paare:

    • Aktuelle Meldebescheinigungen und Kopien Ihrer Personalausweise / ID-Cards / Pässe (Vorder- und Rückseite)
      Alternativ: online Melderegisterauskünfte und Kopien Ihrer Personalausweise / ID-Cards / Pässe (Vorder- und Rückseite)
    • Von der Kinderwunschklinik ausgefüllte ärztliche Bescheinigung zum Antrag auf Zuwendung im Rahmen der künstlichen Befruchtung
    • Eine Kostenschätzung des Kinderwunschzentrums
    • Wenn Sie privat versichert sind, dann Ihren Bescheid der Privaten Krankenversicherung bzgl. Ihrer Kinderwunschbehandlung (Kostenübernahme / Ablehnungsbescheid). Bitte fügen Sie ebenfalls die Versicherungskonditionen zum Punkt Kinderwunschbehandlung bei.

    Gleichgeschlechtliche Ehepaare / Paare

    • Ehepaare: Eheurkunde
    • Eingetragene Lebenspartnerschaft: Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Aktuelle Meldebescheinigungen und Kopien Ihrer Personalausweise / ID-Cards / Pässe (Vorder- und Rückseite)
      Alternativ: online Melderegisterauskünfte und Kopien Ihrer Personalausweise / ID-Cards / Pässe (Vorder- und Rückseite)
    • Eine Kostenschätzung des Kinderwunschzentrums
    • Wenn Sie privat versichert sind, dann Ihren Bescheid der Privaten Krankenversicherung bzgl. Ihrer Kinderwunschbehandlung (Kostenübernahme / Ablehnungsbescheid). Bitte fügen Sie ebenfalls die Versicherungskonditionen zum Punkt Kinderwunschbehandlung bei.
    • Von der Kinderwunschklinik ausgefüllte ärztliche Bescheinigung zum Antrag auf Zuwendung im Rahmen der künstlichen Befruchtung


    Fremdsamenspende für verschiedengeschlechtliche Ehepaare / Paare:

    • Ehepaare: Eheurkunde
    • Aktuelle Meldebescheinigungen und Kopien Ihrer Personalausweise / ID-Cards / Pässe (Vorder- und Rückseite)
      Alternativ: online Melderegisterauskünfte und Kopien Ihrer Personalausweise / ID-Cards / Pässe (Vorder- und Rückseite)
    • Eine Kostenschätzung des Kinderwunschzentrums
    • Wenn Sie privat versichert sind, dann Ihren Bescheid der Privaten Krankenversicherung bzgl. Ihrer Kinderwunschbehandlung (Kostenübernahme / Ablehnungsbescheid). Bitte fügen Sie ebenfalls die Versicherungskonditionen zum Punkt Kinderwunschbehandlung bei.
    • Von der Kinderwunschklinik ausgefüllte ärztliche Bescheinigung zum Antrag auf Zuwendung im Rahmen der künstlichen Befruchtung

    Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung um die Dokumente im LAGeSo einzureichen:

    • Papierlos über FAZIT-Online hochladen
    • ausgedruckt in Kopie Ihrem Papierantrag beifügen

    Um eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen, empfehlen wir Ihnen die Dokumente online hochzuladen. Hierzu benötigen Sie die individuelle Projektnummer, die Ihrem Antrag nach der Online-Antragstellung zugewiesen und mit der Eingangsbestätigung per E-Mail mitgeteilt wird.

  • Tipps zur Antragsstellung

    FAZIT-Online:

    Ihr Antrag muss zuerst über FAZIT-Online gestellt werden. Anschließend muss das dabei erstellte Antragsformular ausgedruckt und unterschrieben im Original eingereicht werden.

    Nur in absoluten Ausnahmefällen können wir Ihnen ein Antragsformular zusenden.

    Behandlungsbeginn:

    WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass eine Zuwendung nur dann ausgereicht werden kann, wenn Sie mit Ihrer Behandlung nach Erhalt des vorläufigen Zuwendungsbescheides begonnen haben. Als Behandlungsbeginn zählt das Einlösen des ersten Rezepts in der Apotheke, welches im Rahmen des beantragten Versuches verordnet wurde. Warten Sie daher bitte unbedingt den Zuwendungsbescheid von uns ab, bevor Sie die Rezepte in der Apotheke einlösen.

    Zählweise der Versuche:

    Sofern eine klinisch nachgewiesene Schwangerschaft eingetreten ist, ohne dass es zur Geburt des Kindes gekommen ist, wird dieser Behandlungsversuch nicht angerechnet und Sie können den Versuch wiederholen.

    Nach Geburt eines Kindes besteht innerhalb der jeweiligen zulässigen Höchstzahl von erfolglosen Versuchen erneut ein Anspruch auf 3 Behandlungsversuche. Die Zählweise beginnt somit von vorne.

    Für genauere Informationen setzen Sie sich aber bitte mit Ihren Krankenkassen / Krankenversicherungen und dem Kinderwunschzentrum in Verbindung. Gern können Sie auch uns kontaktieren.

    Beratung über medizinische und psychosoziale Aspekte:

    Es muss eine ärztliche Beratung über die medizinischen und psychosozialen Aspekte der Kinderwunschbehandlung stattgefunden haben. Dieses Beratungsgespräch findet vor der Kinderwunschbehandlung statt und erfolgt durch einen Arzt oder eine Ärztin, die nicht die Kinderwunschbehandlung durchführt.
    Einen gesonderten Nachweis, dass Sie diese Aufklärung erhalten haben, müssen Sie nicht einreichen. Die Bestätigung im Antrag ist ausreichend.

  • Tipps zum Auszahlungsantrag

    Frist für die Einreichung Ihres Auszahlungsantrags:

    Der Auszahlungsantrag muss innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der letzten Rechnung / des letzten Kassenbelegs postalisch im LAGeSo eingereicht werden.
    Sollten Sie Anspruch auf eine Bonuszahlung oder Kostenerstattung durch die Gesetzliche Krankenkasse / Privaten Krankenversicherung / der Beihilfestellen haben, dann müssen Sie zuerst dort Ihre Ansprüche geltend machen. Das im Anschluss ausgestellte Schreiben gilt dann als letzter zeitlicher Nachweis zu Ihrer Kinderwunschbehandlung. Dieses Schreiben ist maßgeblich für die 2-monatige Fristberechnung zur postalischen Einreichung Ihres Auszahlungsantrags.

    Abgebrochene Behandlungsversuche:

    Nur vollständig durchgeführte Behandlungen können gefördert werden. Kommt es bei Ihnen zu einem Behandlungsabbruch, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. In der Regel kann der Versuch erneut gewährt werden. Kontaktieren Sie auch Ihre Krankenkasse/n / Krankenversicherung/en.

    Hinweis zu Punkt 3 Ihres Auszahlungsantrags:

    Um die Bearbeitung Ihres Auszahlungsantrages zu beschleunigen, bitten wir Sie, alle Rechnungen einzeln unter Punkt 3 des Antrags aufzuführen.
    Übertragen Sie in die FAZIT-Online Maske die ausgewiesenen Summen Ihrer Rechnungen und Kassenbelege. Medikamente und Leistungen, die nicht zu der Kinderwunschbehandlung gehören oder nicht förderfähig sind, werden von uns bei der Prüfung Ihres Antrags herausgerechnet.

    Hinweis zu Ihrer Anästhesierechnung:

    Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung Ihres Auszahlungsantrags Ihre Narkoserechnung.
    Einige Narkoserechnung können bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden, um dort die “Medikamenten- und Sachkosten” oder den “Sprechstundenbedarf” anteilig erstatten zu lassen (gilt nur für verheiratete Paare!).
    Bitte fügen Sie das Antwortschreiben der Krankenkasse dem Auszahlungsantrag bei.

    Hinweis zur Ovarbiopsienadel:

    Patienten des MVZ Fertility Centers Berlin werden darum gebeten, das Rezept und die Rechnung für die Ovarbiopsienadel zur anteiligen Kostenerstattung bei der gesetzlichen Krankenkasse der Ehefrau einzureichen (gilt nur für verheiratete Paare!).
    Bitte fügen Sie das Antwortschreiben der Krankenkasse dem Auszahlungsantrag bei.

    Auszahlung Ihrer Fördersumme:

    Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung der Fördersumme erst nach Ablauf eines Monats an das von Ihnen angegebene Konto.
    Wenn Sie mit dem endgültigen Zuwendungsbescheid einverstanden sind, können Sie auch den beigefügten Rechtsbehelfsverzicht ausfüllen, unterschreiben und per Post an das LAGeSo zurückschicken. Dann erfolgt die Auszahlung vor Ablauf der oben genannten Frist.

FAQs

  • Welche Leistungen werden nicht gefördert?
    • Blastozystenkultur / Verlängerte Eizellkultur
    • Assisted Hatching
    • IVF- und ICSI-Witness
    • Embryoglue
    • Einnistungsspülung mit HCG
    • Spindle View
    • Polar Aide
    • Kryokonservierung und Lagergebühren
    • Kryotransfere
    • Notfall-ICSI / Rescue-ICSI
    • Akupunktur
    • Sperm Sorting Chip
    • IMSI-ICSI
  • Können wir den Bewilligungszeitraum verlängern lassen?

    Mit Erhalt des vorläufigen Zuwendungsbescheides haben Sie 6 Monate Zeit, um Ihre Behandlung durchzuführen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein innerhalb dieser Zeit Ihre Behandlung abzuschließen, können Sie eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums um weitere 6 Monate bei uns beantragen.

    Für weitere Informationen und Absprachen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.

  • Können wir das Kinderwunschzentrum wechseln?

    Ein Wechsel des Kinderwunschzentrums ist grundsätzlich möglich.

    Für weitere Informationen und Absprachen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.

  • Was passiert bei einem abgebrochenen Behandlungsversuch?

    Nur vollständig durchgeführte Behandlungen können gefördert werden. Kommt es bei Ihnen zu einem Behandlungsabbruch, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. In der Regel kann der Versuch erneut gewährt werden.
    Kontaktieren Sie auch Ihre Krankenkasse/n / Krankenversicherung/en.

Online-Antragsverfahren

Hier gelangen Sie zum Online-Antragsverfahren!

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Förderung sowohl online als auch rechtsverbindlich unterschrieben im Original (postalisch) an das LAGeSo einzureichen sind.

Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Ansprechpartnerinnen wenden.

Vordrucke Ärztliche Bescheinigung

  • Ärztliche Bescheinigung für Ehepaare / Paare mit Fremdsamenspende

    PDF-Dokument (142.7 kB)

  • Ärztliche Bescheinigung für Ehepaare / Paare

    PDF-Dokument (150.2 kB)

  • Ärztliche Bescheinigung für gleichgeschlechtliche Ehepaare / Paare

    PDF-Dokument (148.6 kB)

Weitere Vordrucke

  • Rücknahmeerklärung

    PDF-Dokument (76.9 kB)

Rechtsgrundlagen

  • Berliner Landesförderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

    PDF-Dokument (1.0 MB)

  • Bundesförderrichtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

    PDF-Dokument (177.2 kB)

  • Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung (Richtlinien über künstliche Befruchtung)

    PDF-Dokument (86.9 kB)