Frist für die Einreichung Ihres Auszahlungsantrags:
Der Auszahlungsantrag muss innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der letzten Rechnung / des letzten Kassenbelegs postalisch im LAGeSo eingereicht werden.
Sollten Sie Anspruch auf eine Bonuszahlung oder Kostenerstattung durch die Gesetzliche Krankenkasse / Privaten Krankenversicherung / der Beihilfestellen haben, dann müssen Sie zuerst dort Ihre Ansprüche geltend machen. Das im Anschluss ausgestellte Schreiben gilt dann als letzter zeitlicher Nachweis zu Ihrer Kinderwunschbehandlung. Dieses Schreiben ist maßgeblich für die 2-monatige Fristberechnung zur postalischen Einreichung Ihres Auszahlungsantrags.
Abgebrochene Behandlungsversuche:
Nur vollständig durchgeführte Behandlungen können gefördert werden. Kommt es bei Ihnen zu einem Behandlungsabbruch, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. In der Regel kann der Versuch erneut gewährt werden. Kontaktieren Sie auch Ihre Krankenkasse/n / Krankenversicherung/en.
Hinweis zu Punkt 3 Ihres Auszahlungsantrags:
Um die Bearbeitung Ihres Auszahlungsantrages zu beschleunigen, bitten wir Sie, alle Rechnungen einzeln unter Punkt 3 des Antrags aufzuführen.
Übertragen Sie in die FAZIT-Online Maske die ausgewiesenen Summen Ihrer Rechnungen und Kassenbelege. Medikamente und Leistungen, die nicht zu der Kinderwunschbehandlung gehören oder nicht förderfähig sind, werden von uns bei der Prüfung Ihres Antrags herausgerechnet.
Hinweis zu Ihrer Anästhesierechnung:
Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung Ihres Auszahlungsantrags Ihre Narkoserechnung.
Einige Narkoserechnung können bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden, um dort die “Medikamenten- und Sachkosten” oder den “Sprechstundenbedarf” anteilig erstatten zu lassen (gilt nur für verheiratete Paare!).
Bitte fügen Sie das Antwortschreiben der Krankenkasse dem Auszahlungsantrag bei.
Hinweis zur Ovarbiopsienadel:
Patienten des MVZ Fertility Centers Berlin werden darum gebeten, das Rezept und die Rechnung für die Ovarbiopsienadel zur anteiligen Kostenerstattung bei der gesetzlichen Krankenkasse der Ehefrau einzureichen (gilt nur für verheiratete Paare!).
Bitte fügen Sie das Antwortschreiben der Krankenkasse dem Auszahlungsantrag bei.
Auszahlung Ihrer Fördersumme:
Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung der Fördersumme erst nach Ablauf eines Monats an das von Ihnen angegebene Konto.
Wenn Sie mit dem endgültigen Zuwendungsbescheid einverstanden sind, können Sie auch den beigefügten Rechtsbehelfsverzicht ausfüllen, unterschreiben und per Post an das LAGeSo zurückschicken. Dann erfolgt die Auszahlung vor Ablauf der oben genannten Frist.