Seit dem 1.1.2020 ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales für folgende Aufgaben zuständig:
- Leistungen für Leistungsberechtigte, die Leistungen des Trägers der Eingliederungshilfe außerhalb des Landes Berlin erhalten,
- Leistungen in Form der Persönlichen Assistenz für Menschen mit schwerer Körperbehinderung mit besonderem Pflegebedarf und besonderem Unterstützungsbedarf sowie
- Leistungen der Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen oder in Form ambulanter betreuter Wohnmöglichkeiten außerhalb des Landes Berlin,
soweit nicht die Jugendämter die Aufgabe wahrnehmen.
Die Zuständigkeit umfasst auch alle gleichzeitig erforderlichen Leistungen der Sozialhilfe.