Anerkennung von Betreuungsvereinen

Akten mit Aufschrift Ehrenamt und Verein

Betreuungsvereine in den Berliner Bezirken

In allen Berliner Bezirken gibt es Beratungsstellen anerkannter Betreuungsvereine. Diese unterstützen und beraten ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer sowie Personen, die aufgrund einer Vollmacht vertretungsberechtigt sind, bei deren Aufgaben. Zugleich übernehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch selbst rechtliche Betreuungen. Die Betreuungsvereine arbeiten eng mit den Betreuungsbehörden, Betreuungsgerichten, ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen zusammen.

Die Aufgaben der Betreuungsvereine finden sich im §§ 15 und 16 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

Die Adressen, Kontaktdaten und das Unterstützungsangebot der anerkannten Berliner Betreuungsvereine, sind auf der Seite der Interessengemeinschaft Berliner Betreuungsvereine aufgelistet.

Betreuungsvereine werden vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) anerkannt.

Die bedarfsgerechte Förderung von Betreuungsvereinen bzw. von deren Standorten erfolgt ebenfalls über das LAGeSo: Zuwendungsbereich

Hinweis

Für Ihre persönliche Anerkennung als Berufsbetreuer/in sind die jeweiligen Bezirksämter an Ihrem Wohnort zuständig.

Anerkennung von Betreuungsvereinen

Hinweise und Voraussetzungen zur Anerkennung von Betreuungsvereinen finden Sie

  • Anerkennungsmerkblatt

    PDF-Dokument (145.7 kB) - Stand: 7.03.2024

  • Datenschutzerklärung gem. Art. 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

    PDF-Dokument (56.0 kB)

Rechtsgrundlagen

weiterführende Links zum Thema Betreuung