Anerkennung von betreuungsspezifischen Studiengängen

Studierende im Hörsaal

Voraussetzungen

  • Die Hochschule muss einen Antrag auf Anerkennung des Studiengangs stellen.
    (Bei Rückfragen zur Antragsstellung beraten wir Sie gerne.)
  • Der Studiengang muss die erforderliche Sachkunde vermitteln.

Wirkung der Anerkennung

Die Anerkennung gilt bundesweit. Sie ist auf fünf Jahre befristet.