- Sie müssen einen Antrag auf Anerkennung des betreuungsspezifischen Aus- oder Weiterbildungsganges stellen.
(Bei Rückfragen zur Antragsstellung beraten wir Sie gerne.) - Es werden nur betreuungsspezifische Aus- oder Weiterbildungsgänge anerkannt, die in Kooperation mit Hochschulen angeboten werden.
Anerkennung von betreuungsspezifischen Aus- oder Weiterbildungsgängen
Bild: Depositphotos / ZigicDrazen
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
- Anerkennung von Bildungsgängen im Betreuungsrecht -
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