Im Jahr 2022 hat das Berliner Inklusionsamt Arbeitgebende und Arbeitnehmende mit 52,1 Mio. Euro unterstützt, um Beschäftigungsverhältnisse schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen zu ermöglichen, zu erleichtern und zu sichern. Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe betrugen im vergangenen Jahr rund 57,5 Mio. Euro. Dies geht aus dem neu veröffentlichten Geschäftsbericht des Inklusionsamts hervor.
Private und öffentliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, sind verpflichtet, auf 5 % dieser Arbeitsplätze Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen. Beschäftigen sie keine oder zu wenig schwerbehinderte Menschen, zahlen sie einen finanziellen Ausgleich an das Inklusionsamt.
Der Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo), Alexander Straßmeir, appelliert an Berliner Arbeitgeber: „Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag und nutzt allen Seiten. Gerade in Zeiten des Personalmangels sind Arbeitgeber gut beraten, die Möglichkeiten zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auszuschöpfen. Hierbei berät, begleitet und unterstützt das Inklusionsamt. Ich kann allen nur empfehlen, diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen.“
Die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern, ist die gesetzliche Aufgabe des Inklusionsamtes im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin. Um Beschäftigungsverhältnisse für schwerbehinderte Menschen zu schaffen und zu sichern, können Arbeitgebern sowie schwerbehinderten Beschäftigten finanzielle Leistungen gewährt werden. Dafür stehen dem Inklusionsamt Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie im neuen Geschäftsbericht 2022 des Inklusionsamtes: https://www.berlin.de/lageso/behinderung/inklusionsamt-arbeit-und-behinderung/
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