Gemäß dem Berliner Wohnteilhabegesetz (WTG) erstellt die Heimaufsicht jährlich einen Tätigkeitsbericht. Aufgrund der erweiterten Aufgaben der Heimaufsicht im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie wird für die Berichtsjahre 2020 und 2021 ein Doppelbericht vorgelegt.
Die Heimaufsicht hat die Aufgabe, ältere, pflegebedürftige oder behinderte volljährige Menschen in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen vor Beeinträchtigungen zu schützen und sie dabei zu unterstützen, ihre Interessen und Bedürfnisse durchzusetzen. Zu diesem Zweck nimmt sie vielfältige und umfangreiche Aufgaben wahr. Der vorliegende Bericht spiegelt die Aufgabenwahrnehmung sowie die gewonnenen Erkenntnisse wider.
Michael Thiel, der Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales sagt dazu: „Dieser Überblick steht nicht nur für Transparenz, sondern auch dafür, dass hilfsbedürftige Menschen und deren Angehörige auf eine gute Versorgungsqualität im Land Berlin zählen können.“
Seit dem Ausbruch der SARS-CoV-2-Pandemie im Jahr 2020 hat die Heimaufsicht ihre Tätigkeit auf die pandemische Situation und die veränderten Anforderungen eingestellt. Die Pandemie stellte auch die Heimaufsicht vor eine große Herausforderung und erforderte eine veränderte und flexible Vorgehensweise. Im aktuellen Tätigkeitsbericht wird ausführlich auf die besonderen Aufgaben- und Tätigkeitsschwerpunkte der Berliner Heimaufsicht seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie eingegangen.
Sie finden den Bericht mit informativen Daten und Fakten zum Download hier:
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