Kinderwunschbehandlung – Berlin fördert ab sofort auch gleichgeschlechtliche weibliche Paare und Paare mit Fremdsamenspenden

Pressemitteilung vom 01.07.2021

Ab dem 01. Juli 2021 werden die Förderungsmöglichkeiten des Landes Berlin für finanzielle Zuschüsse bei reproduktiven Maßnahmen erneut erweitert. Das Förderprogramm bietet ungewollt kinderlosen Paaren die Möglichkeit, einen Teil der Behandlungskosten für die künstliche Befruchtung finanzieren zu lassen.

Berlin hat nun als zweites Bundesland auch gleichgeschlechtliche weibliche Paare, soweit eine medizinische Indikation vorliegt, und verschiedengeschlechtliche Paare, die auf Grund der zusätzlichen Fertilitätsproblematik des Mannes auf eine Fremdsamenspende angewiesen sind, in das Förderprogramm aufgenommen, um diese teilweise von den hohen Behandlungskosten zu entlasten.

Der Zuschuss wird für den zweiten und dritten Versuch einer IVF- oder ICSI-Behandlung gewährt, wenn die Paare ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben und die Kinderwunschbehandlung auch hier durchgeführt wird. Je nach Behandlungsmethode ist eine Zuwendung bis zu einem Höchstbetrag von 800 € (IVF) bzw. 900 € (ICSI) möglich. Die erweiterte Förderung für Berechtigte wird ausschließlich durch das Land Berlin getragen.

Ausführlichere Informationen zum Förderprogramm Assistierte Reproduktion erhalten Sie auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Soziales: https://www.berlin.de/lageso/soziales/zuwendung/foerderung-kinderwunsch/

Pressekontakt: Silvia Kostner, LAGeSo, 90229-1014, presse@lageso.berlin.de