Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von angemieteten Schulräumen an staatlich anerkannte Pflegeschulen ohne Krankenhausanbindung

Pressemitteilung vom 20.04.2020

Zum 1. April 2020 traten neue Förderrichtlinien zur Unterstützung der Finanzierung in der beruflichen Pflegeausbildung in Kraft. Demnach gewährt das Land Berlin Zuwendungen an staatlich anerkannte Pflegeschulen ohne Krankenhausanbindung für Mietaufwendungen von Schulräumen für die berufliche Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz.

Damit werden vergleichbare Rahmenbedingungen für die generalistische Pflegeausbildung geschaffen. Im deutschen Pflegeberufegesetz werden seit 1. Januar 2020 die drei bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Ausbildungsberuf zusammengeführt.
Mit dem neu aufgelegten Förderprogramm soll wegen des dringenden Fachkräftebedarfs im Bereich der Pflege auch ein Anreiz geschaffen werden, nach Möglichkeit eine große Zahl an Schülerinnen und Schüler auszubilden.
Zuwendungsberechtigt sind Träger von staatlich anerkannten und im Land Berlin gelegenen Pflegeschulen, die in angemieteten Schulräumen den theoretischen und praktischen Unterricht der Ausbildungen nach dem Zweiten und/oder Fünften Teil des Pflegeberufegesetzes durchführen und nicht nach § 11 LKG förderungsberechtigt sind.
Zuwendungsanträge sind von den jeweiligen Trägern der Pflegeschulen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) online zu stellen.

https://www.fazit-online.verwalt-berlin.de

Weitere Informationen:
https://www.berlin.de/sen/soziales/service/berliner-sozialrecht/kategorie/sonstige/foerderrichtlinien-pflegeschulraumfoerderung-913992.php

Kontakt: Pressestelle LAGeSo Tel.: 90229 1014