Jubiläum - 100 Jahre Hauptfürsorgestelle in Berlin

Pressemitteilung vom 06.02.2019

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) feiert mit einem Festakt in Berlin am 7. Februar 2019 das 100-jährige Bestehen der Hauptfürsorgestellen. Seit 1998 ist die Hauptfürsorgestelle für das Land Berlin organisatorisch dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zugeordnet.
In 2018 erhielten 4.100 leistungsberechtigte Personen nach dem sogenannten Sozialen Entschädigungsrecht Geldleistungen in Höhe von insgesamt 60,1 Mio. €. Davon beziehen derzeit rund 600 Personen Leistungen der Hauptfürsorgestelle, u.a. ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt, Altenhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabeleistungen sowie Rehabilitationsleistungen. Hier wurden in 2018 Geldleistungen in Höhe von 9,1 Mio. € gezahlt.
Zu den Leistungsempfängern der Hauptfürsorgestelle gehören neben dem Personenkreis der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, der stark rückläufig ist, auch Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte sowie Personen, die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen anerkannt wurden.

Historie
Im Laufe des 1. Weltkrieges bildete sich die Notwendigkeit heraus, die bislang nur in Ansätzen im Deutschen Reich vorhandene Versorgung der stetig anwachsenden Anzahl von Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen sicherzustellen. Da eine gesetzliche Reformierung der Kriegsopferfürsorge während des Krieges nicht möglich war, bildeten sich zunächst behördenähnliche, bürgerlich-rechtliche, Strukturen heraus. Der Reichsausschuss für Kriegsbeschädigtenfürsorge mit Sitz in Berlin war die Dachorganisation aller im Deutschen Reich tätigen Fürsorgeorganisationen. Nach Kriegsende verschlechterte sich die Lage der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen zunehmend.
Mit der Reichsverordnung über die soziale Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge vom 08.02.1919 wurde die Kriegsopferfürsorge neu geregelt und im gesamten Deutschen Reich Hauptfürsorgestellen eingerichtet, so auch in Berlin. Zu den Hauptleistungen gehörten die Zahlungen von Versehrten- und Hinterbliebenenrenten sowie die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben.
Nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurden die Hauptfürsorgestellen Bestandteil der Versorgungsregelungen nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Mehr Informationen zur Hauptfürsorgestelle im LAGeSo: www.berlin.de/lageso/versorgung/soziales-entschaedigungsrecht/

Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen