Tierversuche

Sie sind Wissenschaftler*in und wollen Versuche mit Tieren durchführen?

Worum geht es?

Zu den Aufgaben des LAGeSo im Tierschutz gehört die Genehmigung und Überwachung von Tierversuchen und Versuchstierhaltungen. Tierversuche sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Unter bestimmten Bedingungen ist nur eine Anzeige erforderlich. Tierversuche dürfen in jedem Fall nur dann durchgeführt werden, wenn sie zu einem der im Tierschutzgesetz genannten Zwecke unerlässlich sind und ethisch vertretbar sind.

Was können oder müssen Sie tun?

Vor der Durchführung von Tierversuchen muss ein Antrag auf Genehmigung an die zuständige Behörde gerichtet werden. Anzeigen müssen 20 Tage vor Beginn der Vorhaben der Behörde vollständig vorliegen. Für die Beantragung bzw. Anzeige finden Sie ein entsprechendes Formular zum Herunterladen auf folgender Internetseite:
https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/veterinaerwesen/tierschutz/

Wo können Sie sich melden bzw. wo gibt es weitere Informationen?

Anträge richten Sie bitte je nach Anliegen an unterschiedliche Adressaten, die wir bei den einzelnen Dienstleistungen benannt haben.

Für die Tierversuche finden Sie die Ansprechpartner hier und auf weiteren Unterseiten:
https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/veterinaerwesen/tierschutz/

Was für einzelne Dienstleistungen gibt es?

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Tierversuchen ist das Tierschutzgesetz (TierSchG), die Tierschutz-Versuchstierverordnung und die EU Richtlinie 2010/63/EU.