Zu den Aufgaben des LAGeSo im Tierschutz gehört die Genehmigung und Überwachung von Tierversuchen und Versuchstierhaltungen. Tierversuche sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Unter bestimmten Bedingungen ist nur eine Anzeige erforderlich. Tierversuche dürfen in jedem Fall nur dann durchgeführt werden, wenn sie zu einem der im Tierschutzgesetz genannten Zwecke unerlässlich sind und ethisch vertretbar sind.
Tierversuche
Sie sind Wissenschaftler*in und wollen Versuche mit Tieren durchführen?