Krankenhausbetreiber

Sie sind Betreiber eines Krankenhauses oder wollen in Berlin ein Krankenhaus eröffnen?

Worum geht es?

Das LAGeSo ist in seinem Arbeitsbereich Krankenhausaufsicht die zuständige Behörde, um Krankenhäusern die Betriebserlaubnis oder eine Konzession zu erteilen.

Was können oder müssen Sie tun?

Die Krankenhäuser erhalten nach formlosem Antrag auf Erlaubnis ihres Betriebes eine ordnungsbehördliche Genehmigung gemäß Landeskrankenhausgesetz. Die Privatkrankenanstalten erhalten gemäß der Gewerbeordnung bei Erfüllung aller Voraussetzungen eine Konzession.

Alle Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/gesundheitsschutz/krankenhausaufsicht/

Wo können Sie sich melden bzw. wo gibt es weitere Informationen?

Anträge richten Sie bitte an Adressaten, die wir ebenfalls bei den einzelnen Dienstleistungen benannt haben.
https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/gesundheitsschutz/krankenhausaufsicht/

Was für einzelne Dienstleistungen gibt es?

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die rechtliche Grundlage für die Erteilung der Betriebserlaubnis für ein Krankenhaus ist das Landeskrankenhausgesetz. Für Privatkrankenanstalt ist die Gewerbeordnung die rechtliche Grundlage.