Trinkwasseruntersuchungsstellen

Sie möchten in Ihrem Labor Trinkwasseruntersuchungen durchführen, die amtlich anerkannt werden?

Worum geht es?

Das LAGeSo ist die nach der Trinkwasserverordnung zuständige benannte Stelle im Land Berlin, die auf Antrag Labore als Trinkwasseruntersuchungsstelle zulässt. Die Zulassung gilt bundesweit. Trinkwasseruntersuchungen durch nicht zugelassene Labore haben lediglich einen orientierenden Charakter und werden weder vom Gesundheitsamt noch von einem Gericht anerkannt.

Was können oder müssen Sie tun?

Wenn Sie eine Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 15 Absatz 4 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) beantragen möchten, wenden Sie sich an den Bereich Wasserhygiene im LAGeSo.

Wo können Sie sich melden bzw. wo gibt es weitere Informationen?

Labore, die Trinkwasser entsprechend der Trinkwasserverordnung untersuchen wollen und dafür eine Zulassung beantragen möchten, können Informationen und Merkblätter auf folgender Internetseite finden:

“https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/gesundheitsschutz/trinkwasserhygiene/trinkwasseruntersuchungsstellen/(Link zur Seite Trinkwasseruntersuchungsstellen)”: https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/gesundheitsschutz/trinkwasserhygiene/trinkwasseruntersuchungsstellen/

Dort sind auch die Ansprechpartner*innen benannt.

Was für einzelne Dienstleistungen gibt es?

Alle Dienstleistungen des LAGeSo aus dem Bereich Gesundheitsschutz:

https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/gesundheitsschutz/

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Nach § 15 Absatz 4 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), dürfen die erforderlichen Untersuchungen einschließlich der Probennahmen nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen (Laboren) durchgeführt werden.