Versuchstiermeldung

Ukrainische Geflüchtete mit Tieren

Ukrainische Geflüchtete mit Tieren wenden sich für Hilfe und weiteren Kontakt bitte an die

Weitere Hinweise finden Sie auch auf dem Merkblatt der Berliner Tierärztekammer und unter berlin.de/ukraine.

Fische

Wer muss melden?

Wer Tierversuche nach § 7 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes an Wirbeltieren oder Kopffüßern durchführt, hat der zuständigen Behörde Angaben über
  • Art, Herkunft und Zahl der verwendeten Wirbeltiere oder Kopffüßer,
  • Zweck und Art der Tierversuche und
  • den Schweregrad der Tierversuche nach Artikel 15 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang VIII der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 33)

zu melden.

Im Falle des Verwendens von Wirbeltieren nach § 4 Absatz 3 Satz 1 TierSchG müssen der zuständigen Behörde ebenfalls Angaben über
  • Art, Herkunft und Zahl der verwendeten Wirbeltiere oder Kopffüßer,
  • Zweck und Art der Tierversuche

gemeldet werden.

Wie häufig muss gemeldet werden?

Die Meldungen sind elektronisch für jedes Kalenderjahr bis zum 31. März des folgenden Jahres mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage der Versuchstiermeldeverordnung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu erstatten.

Zusätzlich besteht alle 5 Jahre die Verpflichtung einen Jahresbericht nach Artikel 54 Absatz 1 der Richtlinie 2010/63/EU an die EU zu übermitteln.
Hierfür müssen die Institute folgende Informationen für das vorausgehende Jahr, an die zuständige Behörde, in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales, gemeinsam mit der jährlichen Versuchstiermeldung übermitteln:

  • Informationen und Zahlen bezüglich genetischer Charakterisierung (Gewinnung von Körpergewebe für die Genotypisierung) sowie über getroffene Maßnahmen zur Verfeinerung dieser Methoden
  • Informationen über Tiere, die zur Verwendung in Verfahren gezüchtet, aber nicht in Tierversuchen eingesetzt wurden. Dies umfasst Tiere, die nicht in Verfahren verwendet und getötet wurden („Überschusstiere“) sowie Tiere, die zur Verwendung ihrer Organe oder Gewebe getötet wurden (Tötungen nach § 4 Abs. 3 TierSchG)

Wo ist das geregelt?

Sämtliche Vorgaben zur Versuchstiermeldung sind auf nationaler Ebene in der VersTierMeldV und auf EU-Ebene in der Richtlinie 2010/63/EU, im Durchführungsbeschluss der Kommission vom 14. November 2012 gemäß der Richtlinie 2010/63/EU und im Durchführungsbeschluss (EU) 2020/569 geregelt.

Wo kann ich mich informieren?

Das Bundesinstitut für Risikobewertung bietet einen umfassenden Überblick zu allen notwendigen Formularen und Informationen und stellt jeweils die aktuell gültige Meldetabelle zur Verfügung.
Darüber hinaus informiert die EU Kommission über die Statistiken der letzten Jahre und genauer zu den Statistiken der einzelnen Mitgliedsstaaten.

Versuchstiermeldung 2023

Für das Jahr 2023 wurde die erstmalige Verwendung von insgesamt 132.061 Versuchstieren in Berlin gemeldet, das sind 23,3 % weniger als im Vorjahr (172.082 Tiere im Jahr 2022). In dieser Zahl werden jeweils die Tiere berücksichtigt, die in Tierversuchen erstmalig verwendet wurden, sowie die Tiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken getötet wurden. Gegenüber 2019 (185.265 Versuchstiere), dem Jahr vor Beginn der Coronavirus Pandemie, ist weiterhin eine rückläufige Tendenz in der Zahl für Versuchszwecke verwendeter Tiere festzustellen.

Die Maus bleibt mit einem Anteil von 86,6 % mit Abstand das am häufigsten in der Berliner Forschung eingesetzte Tier. Insgesamt wurden 23,8 % weniger Mäuse als im Vorjahr verwendet. Die Tierart Ratte als weiteres klassisches Versuchstier steht mit 7,7 % der Gesamttierzahl an zweiter Stelle (-17,8 % im Vergleich zum Vorjahr). Mit 3.017 Tieren bleiben Zebrabärblinge die am dritthäufigsten eingesetzte Tierart mit steigendem Gesamttieranteil (2,3 % der Gesamttierzahl), gefolgt von Haushühnern mit 1,1 % der Gesamttierzahl (1.411 Tiere). Zebrabärblinge werden vorwiegend in der Grundlagenforschung eingesetzt. An Haushühnern werden vor allem tierartspezifische Arzneimittel und Impfstoffe entwickelt und getestet.

Krallenfrösche wurden im Jahr 2023 nicht mehr eingesetzt: Während im Jahr 2021 keine erstmalige Verwendung von Krallenfröschen gemeldet wurde, stieg die Zahl in 2022 auf 810 und 2023 wurde diese Tierart nicht mehr erstmalig verwendet.

Weiterhin wurden im Jahr 2023 deutliche Abnahmen bei den Tierzahlen der Tierkategorien „andere Säugetiere“ (-71,4 %, 2023: 78 Tiere; Fledermäuse, Biber, Hausspitzmausbeutelratte und Etruskerspitzmaus), „andere Fische“ (-33,8 %, 2023: 565 Tiere) und „andere Vögel“ (-33,0 %, 2023: 146; Zebrafinken, Tauben, Mäusebussarde) verzeichnet.
Hausspitzmausbeutelratten wurden zur Grundlagenforschung im Bereich der Entwicklungsbiologie verwendet. Durch den Einsatz von Etruskerspitzmäusen und Zebrafinken wurden Forschungsfragen zur Grundlagenforschung des Nervensystems bearbeitet. An Tauben konnten Studenten und Studentinnen der Veterinärmedizin den klinischen Untersuchungsablauf erlernen. Biber und Mäusebussarde wurden im Rahmen von Freilandstudien gefangen, beprobt sowie besendert und wieder in die Natur entlassen. Der Einsatz „anderer Fische“ erfolgte in der Grundlagenforschung zum Nervensystem und zum Tierverhalten.
Bei anderen eher untypischen Versuchstierarten sind im Jahr 2023 zum Teil keine Tiere (Katzen: 0 Tiere) oder deutlich weniger Tiere als 2022 verwendet worden, vor allem bei den Hunden (-50,0 %, 2023: 28), Pferden (-37,5 %, 2023: 5), Kaninchen (-20,3 %, 2023: 59) und Goldhamstern (-65,4 %, 2023: 91). Hunde und Pferde wurden hauptsächlich für die tiermedizinische Lehre eingesetzt. Bei den Hunden handelte es sich entweder um Privattiere, die von ihren Haltern kurzzeitig zur Verfügung gestellt werden, oder um klinikeigene Tiere, die nach ihrem Einsatz in Privathand vermittelt werden. Kaninchen wurden als Spendertiere für kleine Blutmengen und zur Gewinnung von Seren gehalten und an Goldhamstern wurden Impfstoffe evaluiert.

Primaten und Kopffüßer wurden auch im Jahr 2023 in Berlin nicht eingesetzt.

52.267 der erstmalig verwendeten Tiere (insgesamt 132.061) waren genetisch verändert. Der Anteil der genetisch veränderten Tiere an der Gesamttierzahl ist mit 55,4 % im Vergleich zum Vorjahr (2022: 56,0 %) nahezu unverändert. Dies spiegelt die weiterhin hohe Bedeutung der Gentechnik in der tierexperimentellen Forschung wider. Durch das gezielte An- oder Ausschalten bzw. Einbringen bestimmter Gene soll deren Einfluss insbesondere bei der Entstehung und dem Verlauf von Krankheiten geklärt werden. Zum Einsatz kamen hier Mäuse und Ratten sowie Zebrabärblinge und „andere Fische“ mit genetischen Veränderungen. Die Zahl der verwendeten genetisch veränderten Tiere setzte sich zusammen aus Mäusen (93,7 %) und Ratten (3,0 %), außerdem Zebrabärblingen (2,9 %) und „anderen Fischen“ (0,3 %). Die genetische Veränderung führte bei 4.868 (3,7 %) der genetisch veränderten Tiere zu einer Belastung.

Die Auswertung des tatsächlichen Schweregrads bei Verwendung in einem Tierversuch ergab eine überwiegend geringe Belastung der Versuchstiere während der Versuche (59,6 %). Der Anteil an Tieren mit mittlerer oder schwerer Belastung lag bei 34,8 % bzw. 2,5 %. Einer eigenen Belastungskategorie werden diejenigen Tiere zugeordnet, bei denen einmalig Eingriffe ausschließlich unter Vollnarkose durchgeführt werden, ohne dass die Tiere daraus wiedererwachen. Im Jahr 2023 fielen 3,2 % der verwendeten Tiere in diese Kategorie. Hinzu kamen 49.560 Tiere, die ohne eine weitere Behandlung im Vorfeld getötet wurden, um ihre Organe und Gewebe für wissenschaftliche Untersuchungen zu nutzen. Letztere werden keiner Belastungskategorie zugeordnet.
Betrachtet man die Art der Verwendung, wird deutlich, dass der weitaus größte Teil der Versuche der Grundlagenforschung zuzuordnen war. In Berlin wurden im Jahr 2023 45.964 Tiere (55,0 % von der Gesamttierzahl im Tierversuch) für diesen Zweck eingesetzt. An zweiter und dritter Stelle folgen die Verwendung in der translationalen und angewandten Forschung (21,7 % von der Gesamttierzahl) und die Verwendung zu regulatorischen Zwecken und Routineproduktion, also bei gesetzlich vorgeschriebenen Versuchen (17,3 % von der Gesamttierzahl). Gegenüber 2022 (18.751) wurden zu regulatorischen Zwecken und in der Routineproduktion in 2023 (14.509) 22,6 % weniger Tiere verwendet.

Insgesamt wurden im Jahr 2023 205.318 Tiere gemeldet, die für wissenschaftliche Zwecke gezüchtet und nicht für solche Zwecke eingesetzt, sondern aus nicht versuchsbezogenen Gründen getötet wurden. Im Jahr 2022 lag diese Zahl bei 256.402 Tieren, hier ist also für 2023 eine Reduktion um 19,9 % zu verzeichnen.

Meldevorlagen

  • Die Vorlagen für die jährliche Versuchstiermeldung finden Sie unter:

https://www.bf3r.de/de/versuchstiermeldung-287043.html

Übersicht Versuchstierzahlen

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2021 bis 2023

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (468.0 kB)

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2020 bis 2022

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (105.7 kB)

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2019 bis 2021

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (65.8 kB)

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2018 bis 2020

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (485.6 kB)

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2017 bis 2019

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (237.2 kB)

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2016 bis 2018

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (213.5 kB)

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2015 bis 2017

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (498.9 kB)

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2014 bis 2016

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (74.9 kB)

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2013 bis 2015

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (76.1 kB)

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2012 bis 2014

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (75.0 kB)

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2011 bis 2013

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (175.8 kB)

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2010 bis 2012

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (42.7 kB)

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2009 bis 2011

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (40.6 kB)

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2008 bis 2010

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (138.5 kB)

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2007 bis 2009

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (88.1 kB)

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2006 bis 2008

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (38.6 kB)

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2005 bis 2007

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (60.0 kB)

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2004 bis 2006

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (116.1 kB)

  • Vergleich der Versuchstierzahlen der Jahre 2003 bis 2005

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (261.5 kB)