Gemäß § 3a Abs. 3 Embryonenschutzgesetz (ESchG) darf eine Präimplantationsdiagnostik nur unter bestimmten Bedingungen und nur in den hierfür zugelassenen Zentren vorgenommen werden. Näheres wird außerdem in der Präimplantationsdiagnostikverordnung geregelt.
Ggfs. übersenden Sie Ihren formlosen Antrag auf Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik an die unten angegebene Postanschrift oder teilen Sie ggfs. dem LAGeSo Berlin über die unten angegebene E-Mailadresse mit, mit welchen anerkannten Zentren eines anderen Bundeslandes Sie kooperieren. Diese Information richtet sich insbesondere an zugelassene Reproduktionmedizinische Einrichtungen im Land Berlin.