Den Apotheken obliegt der gesetzliche Auftrag, die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Gegenwärtig gibt es in Berlin ca. 730 öffentliche Apotheken und 11 Krankenhausapotheken (Stand August 2023).
Das LAGeSo ist die zuständige Behörde für die Erteilung der
- Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke und bis zu drei Filialapotheken nach § 1 Apothekengesetz (ApoG)
- Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke oder von Apotheken nach § 2 Abs. 4 ApoG zur Pacht nach § 9 ApoG
- Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln nach § 11a ApoG
- Genehmigung der Verträge zur Versorgung von Bewohnern von Heimen nach § 12a ApoG
- Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke nach § 13 (ApoG)
- Genehmigung der Verträge zur Versorgung eines Krankenhauses nach § 14 Abs. 3 und 4 ApoG<
- Befreiung von der Dienstbereitschaft (“Schließgenehmigung”) nach § 23 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
Darüber hinaus verantwortet das LAGeSo die ordnungsbehördliche Besichtigung der Apotheken und sind die zuständige Behörde für Benachrichtigungen zu Arzneimittelrisiken (z.B. Qualitätsmängel, Fälschungen oder Missbrauch) nach § 21 Abs. 3 und 8 ApBetrO
Die Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit sind insbesondere:
Arzneimittelgesetz (AMG), Apothekengesetz (ApoG), Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), Heilmittelwerbegesetz (HWG), Betäubungsmittelgesetz (BtMG)