Betroffen sind im Land Berlin
- alle Krankenhäuser,
- alle stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen,
- alle Pflegeschulen,
- alle Träger der praktischen Ausbildung,
- soziale und private Pflegeversicherungen
und das Land Berlin selbst.
Bild: yurizap /Depositphotos.com
Betroffen sind im Land Berlin
und das Land Berlin selbst.
• Jahresmeldung Umlage:
Bitte reichen Sie bis zum 03.07.2020 die für Ihre Einrichtung erforderlichen Umlagedaten vollständig ein.
Eine Ausfüllhilfe zu den Umlagemeldungen finden Sie unter folgenden Link:
Ausfüllhilfe zur Umlagemeldung für den Finanzierungszeitraum 2021
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular per Mail an die folgende E-Mail-Adresse:
pflegeausbildungsfonds@lageso.berlin.de
• Jahresmeldung Ausgleichszuweisung:
Ausgleichsmeldungen zu den ab 2021 geplanten Ausbildungsverhältnissen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Sie werden umgehend informiert, sobald dies möglich sein wird und werden dann einen ausreichenden Zeitraum zur Meldung zur Verfügung haben.
• Aktualisierungsmeldung:
Bestehende Verträge zu Ausbildungsverhältnissen sind sofort per Aktualisierungsmeldung im Onlineportal zu melden.
Änderung zum Ausbildungsverhältnis müssen immer sofort nach Kenntnisnahme gemeldet werden.
Eine Ausfüllhilfe finden Sie unter folgenden Link:
Ausfüllhilfe für die Aktualisierungsmeldung nach § 5 Abs. 3 PflAFinV
Sie erhalten im folgenden Link eine Anleitung zur Registrierung im Onlineportal: https://youtu.be/hpQpHazXoeU
Wichtig
Damit wir Sie nach der Registrierung freischalten können, reichen Sie bitte zur Prüfung der Vertretungsbefugnis schnellstmöglich die hierfür notwendige Vollmacht bei der zuständigen Stelle ein.
Das Formular zur Vollmacht finden Sie im folgenden Link:
Formular- Vollmacht zur Vorlage an die zuständige Stelle gemäß § 26 Abs. 4 PflBG
Die Übermittlung der Daten erfolgt über das Onlineportal pflegeausbildungsfonds-berlin.de
Jedes Bundesland hat eine eigene zuständige Stelle. In Berlin ist die zuständige Stelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) das Referat „Pflegeausbildungsfonds“.
Ja, Sie müssen immer in den Ausgleichsfonds einzahlen. Ausgenommen sind lediglich die Pflegeschulen.
Die Zahlungen müssen immer bis zum 10. jedes Monats bei der zuständigen Stelle (LAGeSo) eingegangen sein.
Träger der praktischen Ausbildung und Pflegeschulen erhalten ab Beginn des Ausbildungsverhältnisses Zahlungen aus dem Fonds.
Die Zahlungen erfolgen monatlich jeweils zum letzten Tag jedes Monats.
Ja, unabhängig davon, ob Sie ausbilden oder nicht, müssen Sie in den Fonds einzahlen.
Es ist wichtig, die Meldefrist einzuhalten, damit anhand der gemeldeten Daten eine korrekte Festsetzung durch die zuständige Stelle (LAGeSo) erfolgen kann.
Werden die erforderlichen Daten zur Berechnung der Umlage nicht gemeldet, zu spät oder falsch gemeldet, muss die zuständige Stelle (LAGeSo) eine Schätzung vornehmen und ggf. Maßnahmen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) ergreifen.
Diese Maßnahmen sind bindend und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Schätzungen zu Ihren Ungunsten ausfallen.
Bitte melden Sie der zuständigen Stelle (LAGeSo) schnellstmöglich die Aufnahme ihres Betriebs und registrieren sich im Onlineportal pflegeausbildungsfonds-berlin.de.
Sollten sich die Ausbildungsverhältnisse nach dem Meldedatum ändern, sind diese unverzüglich der zuständigen Stelle (LAGeSo) mitzuteilen.
Die Meldung hat per Aktualisierungsmeldung im Onlineportal zu erfolgen.
Die Änderungen werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt berücksichtigt.
Ja, die Daten werden von der zuständigen Stelle (LAGeSo) auf ihre Richtigkeit und Plausibilität überprüft. Ggf. werden Belege abgefordert.
Nein, personenbezogene Daten werden nicht veröffentlicht.
Informationen zur Verarbeitung personbezogener Daten entnehmen Sie bitte dem folgenden Informationsblatt:
Ja, gegen den Bescheid kann innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch eingelegt werden.
Nein, der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Pflicht zur Zahlung des Umlagebetrages bleibt trotz Widerspruchs bestehen (§ 33 Abs. 7 S. 2 PflBG).
Für Auszubildende im ersten Ausbildungsdrittel werden Ausbildungsvergütungen in einer angemessenen Höhe komplett erstattet. Für Auszubildende im zweiten und dritten Ausbildungsdrittel werden die sogenannten Mehrkosten der Ausbildungsvergütung erstattet
Die Krankenhäuser zahlen insgesamt einen Anteil von 57,2380% des Finanzierungsbedarfs. Die Umlagebeträge der einzelnen Krankenhäuser ergeben sich aus § 10 Abs. 2 PflAFinV.
Die Pflegeeinrichtungen zahlen insgesamt einen Anteil von 30,2174% des Finanzierungsbedarfs. Dieser Anteil wird verhältnismäßig auf den ambulanten und den stationären Sektor aufgeteilt. Die Umlagebeträge der einzelnen Pflegeeinrichtungen ergeben sich dann aus § 12 Abs. 2 PflAFinV (stationär) bzw. § 12 Abs. 3 PflAFinV (ambulant).
Allgemeine Fragen an die zuständige Stelle (LAGeSo) richten Sie per Email bitte an:
pflegeausbildungsfonds@lageso.berlin.de
Häufig wiederkehrende Fragen werden durch die regelmäßige Aktualisierung dieser FAQ beantwortet.
Antworten zu allgemeinen Fragen zu Ausbildung und Finanzierung finden Sie auch unter: https://www.berlin.de/sen/pflege/pflege-als-beruf/
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Mo. – Fr.
9.00 – 12.00 Uhr
Di.
13.00 – 16.00 Uhr
über die Hotline verfügbar.
(030) 90229-1710