Welche Gastronomie ist kontrollpflichtig?
Jedes Unternehmen, welches ökologische Produkte in den Verkehr bringt und mit der Kennzeichnung „Bio“, „Öko“ oder gleichbedeutenden Bezeichnungen in anderen Sprachen der EU bewerben möchte, muss sich dem Kontrollverfahren gemäß der europäischen Öko-Verordnung 2018/848 unterstellen und über ein gültiges Bio-Zertifikat verfügen.
Deutschland hat sich entschlossen, analoge Regelungen auch für die Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung zu schaffen.
Hier sind insbesondere die Vorschriften zur Kennzeichnung in Speisekarten, auf Angebotsschildern und Tafeln, aber auch Hinweise auf Internetseiten oder Social-Media-Plattformen zu beachten.
Gastronomie
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Merkblatt Gastronomie
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Kontrollstellenverzeichnis
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Herr Dirk Scholz
Tel. (030) 90229-2431
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