Erlaubniserteilung nach Konsumcannabisgesetz (KCanG)

Blühende Marihuanapflanzen mit frühen Blüten, Sativa-Hanfblättern. Selektiver Fokus.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales von Berlin (LAGeSo) Referat IV G ist die erlaubniserteilende Behörde für Anbauvereinigungen nach § 11 Konsumcannabisgesetz mit Sitz in Berlin.

Antrag auf Erlaubnis

Anbauvereinigungen können Ihre Anträge in deutscher Sprache stellen an:

Elektronisch: Schriftlich:
Unterlagen im PDF Format
per E-Mail an: kcannabis@lageso.berlin.de
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Referat IV G
Fachgruppe IV G 3 Konsumcannabis
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Zum Startzeitpunkt wird mit einem erhöhten Antragseingang gerechnet, daher wird bereits jetzt um Geduld gebeten.

Die Erlaubniserteilung bezieht sich ausschließlich auf das Konsumcannabisgesetz, andere Rechtsbereiche (z.B. Vorschriften, Gesetze, Verordnungen) bleiben davon unberührt. Eine entsprechende Prüfung liegt in der Verantwortung der Anbauvereinigungen.

Eine erteilte Erlaubnis ist auf 7 Jahre zu befristen, nach Ablauf von 5 Jahren kann ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Eine erteilte Erlaubnis kann nicht auf Dritte übertragen werden.

Downloads

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für eine Anbauvereinigung gemäß § 11 Absatz 1 Konsumcannabisgesetz (KCanG)

    PDF-Dokument (199.9 kB) - Stand: 29.10.2024

  • Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für eine Anbauvereinigung gemäß § 11 Konsumcannabisgesetz (KCanG)

    PDF-Dokument (45.0 kB) - Stand: 29.10.2024

  • Erklärung Strafverfahren zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für eine Anbauvereinigung gemäß § 11 Konsumcannabisgesetz (KCanG)

    PDF-Dokument (49.1 kB) - Stand: 29.10.2024

  • Merkblatt Konsumcannabis

    PDF-Dokument (136.0 kB)

Allgemeine Hinweise

Ein Anbauverein ist entweder ein eingetragener, nicht wirtschaftlicher Verein oder eine eingetragene Genossenschaft. Ihr exklusiver Zweck ist der gemeinschaftliche nicht gewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder, die Weitergabe von Vermehrungsmaterial sowie die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung.

  • Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt!

Themenbegleitende Fragen, beispielsweise bezüglich der Gründung und Eintragung von nicht wirtschaftlichen Vereinen und Genossenschaften, können hier nicht beantwortet werden.

Gebühren

Die Erteilung der Erlaubnis ist mit einer Gebühr verbunden. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand. Aktuell ist die entsprechende Gebührenordnung hierzu noch in Anpassung, daher können noch keine konkreten Zahlen genannt werden.