Aufgaben der bezirklichen Gesundheitsämter im Land Berlin
Die Aufgaben der Gesundheitsämter sind vielfältig. Unter anderem sind die Gesundheitsämter für Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zuständig.
Der Bereich Hygiene umfasst zum Beispiel folgende Aufgabenbereiche:
- Infektionsschutz (Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung, sowie Ermittlung der Ansteckungsquellen bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten, Einleitung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen)
- Hygieneüberwachung (Beratung und Hygienekontrollen in Gesundheits- bzw. Gemeinschaftseinrichtungen, Belehrung für Eltern und Sorgeberechtigte durch die Gemeinschaftseinrichtung gem. § 34 IfSG, Belehrungen für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gem. § 35 IfSG
- Lebensmittelpersonal-Beratung – Rote Karte oder Gesundheitspass gem. § 43 IfSG (Belehrung über den Umgang mit Lebensmitteln, nur in den Gesundheitsämtern Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg und Mitte, siehe Übersicht der Gesundheitsämter)
- Beratung und Erteilung der Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern gem. § 44 IfSG
- Amtsärztliche Überprüfung vor Zulassung zum Heilpraktiker-Beruf (Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis gem. § 1 Heilpraktiker-Gesetz, nur in den Gesundheitsämtern Lichtenberg und Tempelhof-Schöneberg)
Im Bereich Umwelt sind die Gesundheitsämter unter anderem für folgende Aufgaben verantwortlich:
- Wasseruntersuchungen (Badebecken, Badegewässer und Trinkwasser)
- Beratung zu Themen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes (Schimmel, Feinstaub und Innenraumluft)
Diese kurze exemplarische Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Gesundheitsamt (siehe Übersicht der Gesundheitsämter)