In der Vergangenheit kam es in einigen Shisha-Bars in Berlin und in anderen deutschen Städten zu lebensbedrohlichen Kohlenmonoxid-Vergiftungen. Die betroffenen Gäste brauchten eine schnelle Behandlung und oftmals eine Sauerstofftherapie in einer Druckkammer. Bei Shishas/Wasserpfeifen, die mit glühenden Kohlen betrieben werden, können erhebliche Gefahren für die Gesundheit von Gästen und Beschäftigten entstehen, denn beim Zubereiten und Rauchen solcher Shishas bildet sich das gefährliche Atemgift Kohlenmonoxid. Ob Tabak, Kräuter, Früchte oder Steine geraucht werden, ist dabei unerheblich.
Wie wirkt Kohlenmonoxid?
Kohlenmonoxid entsteht durch eine unvollkommene Verbrennung, hier beim Verglühen der (Wasserpfeifen-)Kohle. Es verteilt sich schnell in der Luft und wird leicht über die Lunge aufgenommen. Es bindet sich im Körper sehr viel stärker an die roten Blutkörperchen als Sauerstoff und verdrängt diesen. Daher kommt es zu einem Sauerstoffmangel, der zuerst das zentrale Nervensystem und später auch den Herzmuskel betrifft. Das kann zu Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Bewusstlosigkeit und zum Tod führen. Nach Vergiftungen sind Spätfolgen (vor allem für das Nervensystem, Herz) möglich. Schwangere ältere Menschen und Personen mit Herzbeschwerden oder Blutarmut reagieren besonders empfindlich auf Kohlenmonoxid.
Kohlenmonoxid ist farb-, geruch- und geschmacklos und es reizt die Atemwege nicht. Es bleibt lange unbemerkt, was es so gefährlich macht. Der Körper zeigt keine Abwehrreaktionen (zum Beispiel Augentränen, Brechreiz, Fluchtverhalten) gegen dieses giftige Gas.
Betreiber sollten unbedingt aktiv werden
Zur Vermeidung der gesundheitlichen, im schlimmsten Fall lebensbedrohlichen Risiken durch Kohlenmonoxid empfiehlt das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin für eine ausreichende Belüftung über eine Be- und Entlüftungsanlage zu sorgen. Die Lüftung über Fenster allein reicht nicht aus! Die maximale Konzentration von Kohlenmonoxid sollte 30 ppm (parts per millions) nicht überschreiten. Darüber hinaus wird empfohlen:
- Kohlenmonoxid-Warngeräte (CO-Melder) in ausreichender Anzahl und Qualität zu installieren,
- Hinweisschilder anzubringen, die auf die besondere Gefahr durch Kohlenmonoxid hinweisen:
„Sehr geehrte Gäste, dies ist eine Gaststätte, in der Shishas/Wasserpfeifen geraucht werden. Beim Zubereiten und Rauchen entsteht Kohlenmonoxid. Bei längerem und intensivem Rauchen von Shishas/Wasserpfeifen und ohne ausreichende aktive mechanische Be- und Entlüftung der Räumlichkeiten können Gefahren für Leben und Gesundheit entstehen. Schwangere und Personen mit Herzkrankheiten sollten den Aufenthalt meiden. Personen unter 18 Jahren haben keinen Zutritt.“
- im Zubereitungsraum für die Kohle und die Shishas/Wasserpfeifen eine Abzugsanlage für die Rauchgase einzubauen,
- anfallende glühende Kohlen nur in dafür vorgesehenen und geeigneten Behältnissen zu verbrennen und zu entsorgen.
Der Einbau und die Wartung der raumlufttechnischen Anlage, der Rauchgasabzugsanlage und die Installation der CO-Melder sollten unbedingt kompetenten Fachfirmen überlassen werden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass neben den genannten Anforderungen gesetzliche Vorgaben für den Betrieb einer (Shisha-)Gaststätte, zum Beispiel aus den Bereichen Nichtraucherschutz, Jugendschutz, Lebensmittelrecht, Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Baurecht oder auch vorbeugender Brandschutz zu beachten sind.
Gaststätten-Betreibern sollte bewusst sein, dass sie als Gastwirt dafür zu sorgen haben, dass von ihrer Gaststätte keine Gesundheitsgefahren für ihre Gäste und Beschäftigten ausgehen. Sollten Personen in einer Gaststätte durch Kohlenmonoxid zu Schaden kommen, könnte dies sowohl zivilrechtliche Schadenersatzforderungen als auch strafrechtliche Ermittlungen, zum Beispiel wegen Körperverletzung, zur Folge haben. Es drohen gegebenenfalls Geld- oder Gefängnisstrafen.
Quelle: Mit freundlicher Genehmigung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Billstraße 80, 20539 Hamburg
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
##icon:pdf## Flyer der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe