Liste der Untersuchungsstellen

  • Auf welcher Grundlage wird die Liste erstellt?

    Nach § 40 Absatz 2 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 20. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 159, S. 2) wird bekannt gemacht, dass folgende in Berlin tätige Untersuchungsstellen durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zugelassen wurden und die Anforderungen nach § 15 Abs. 4 Satz 2 TrinkwV (a. F.) erfüllen.

  • Können auch andere Untersuchungsstellen Trinkwasseruntersuchungen durchführen?

    Es sind weitere Untersuchungsstellen in Berlin tätig, die bereits in anderen Bundesländern gelistet sind.

    Wichtiger Hinweis:
    Trinkwasseruntersuchungen durch Labore, die nicht im gemäß § 40 Absatz 1 TrinkwV zugelassen sind, haben lediglich einen orientierenden Charakter. Im Sinne einer transparenten Kundeninformation sollte darauf hingewiesen werden. Diese Untersuchungsergebnisse werden weder vom Gesundheitsamt noch von einem Gericht anerkannt.

  • Warum veröffentlicht das LAGeSo diese Liste?

    Das LAGeSo ist nach § 15 Absatz 4 TrinkwV (a. F.) in Verbindung mit Nummer 32 Absatz 13 Buchstabe b) der Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz in der Fassung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 27.06.2024 (GVBl. S. 427) geändert worden ist, die zuständige benannte Stelle. Die Zulassung wird per Verwaltungsakt für die Probenahme und die einzelnen Parameter ausgesprochen. Über die Kennnummern kann das spezifische Untersuchungsspektrum angezeigt werden. Die Zulassung gilt bundesweit.

  • Muss eine Untersuchungsstelle alle Parameter eines Auftrags bestimmen (können)?

    Manche Untersuchungsstellen sind nicht für alle Parameter einer Fragestellung zugelassen.
    Viele der aufgelisteten Untersuchungsstellen bieten durch Kooperationen mit anderen zugelassenen Stellen ein breiteres Untersuchungsspektrum an als nachfolgend angegeben. In dieser Liste ist ausschließlich der Untersuchungsumfang aufgeführt, der von der zuständigen Behörde im Land Berlin überprüft werden kann. Vertragliche Beziehungen zu anderen gelisteten Trinkwasseruntersuchungsstellen (Untervergabe) bzw. laborinterne Beziehungen zu anderen Standorten in der Bundesrepublik Deutschland (sog. Multistandortlabore) sind nicht Gegenstand der Liste und können nicht dargestellt werden.

  • Muss eine Berliner Untersuchungsstelle beauftragt werden?

    Untersuchungsstellen aus anderen Bundesländern, die nach § 15 Abs. 4 TrinkwV (a. F.) zugelassen und in einer in ihrem Sitzland bekannt gemachten Liste aufgeführt wurden, sind den hier zugelassenen Untersuchungsstellen gleichgestellt.

Liste der Untersuchungsstellen

In dieser Liste sind alle in Berlin nach § 40 Absatz 1 TrinkwV zugelassenen Untersuchungsstellen aufgeführt. Die Informationen stehen auch als PDF-Datei zur Verfügung. Eine Suche nach einem speziellen Parameter ist unten möglich.

Liste der jeweils zugelassenen Untersuchungsparameter

In dieser Liste können Parameter und die dafür zugelassenen Untersuchungsstellen gesucht werden. Alle in Berlin zugelassenen Untersuchungsstellen finden Sie oben.