Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. An das Trinkwasser werden daher hohe Qualitätsanforderungen gestellt. Vielerlei Einflüsse der belebten und unbelebten Umwelt können die Qualität des Wassers beeinträchtigen, so dass auch die entsprechenden Einzugsgebiete und Quellen geschützt und überwacht werden müssen, um die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser sicherstellen zu können. So werden von der hierfür zuständigen oberen Wasserbehörde sogenannte Wasserschutzzonen ausgewiesen. In diesen Wasserschutzzonen gelten besondere Verhaltensgebote und auch Einschränkungen, um das Grundwasser, das zur Gewinnung von Trinkwasser genutzt wird, vor insbesondere verhaltensbedingten Verunreinigungen zu schützen.
Die Wassergewinnung aus Oberflächengewässern und grundwasserversorgten Brunnen, die Trinkwasseraufbereitung und die rohrnetzgebundene Verteilung wird, sofern das Wasser nicht durch eine Eigenwasserversorgungsanlage (z.B. Hausbrunnen) gewonnen wird, durch die Wasserversorgungsunternehmen – in Berlin die Berliner Wasserbetriebe (BWB) gewährleistet. Die Qualität des Wassers wird von der Förderung, der Aufbereitung und der Verteilung über das öffentliche Rohrnetz bis hin zum Wasserzähler in ausgewählten Gebäuden durch die BWB überwacht. Das Gesundheitsamt überwacht die Qualität des Wassers aus den Wasserhähnen in Gebäuden, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind (z.B. Kindergärten, Heime, Krankenhäuser). Für die Qualität des Wassers in vermieteten oder privat genutzten Gebäuden ist der Eigentümer zuständig. Zu den regelmäßigen qualitätssichernden Maßnahmen gehören neben den überwachenden Begehungen der Wasserschutzzonen insbesondere Untersuchungen auf physikalische, chemische und mikrobiologische Bestandteile des Wassers in hierzu besonders qualifizierten Untersuchungsstellen .
Das Trinkwasser kann auch nach dem Verlassen der Wasserwerke Qualitätseinbußen erfahren. Dies kann durch die Materialien der Rohre verursacht werden, die im öffentlichen Wasserrohrnetz und insbesondere in den Hausinstallationen verbaut wurden. Entsprechend der wissenschaftlichen Erkenntnisse wurden aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes Forderungen aufgestellt, die sich u.a. in Normen und technischen Regelwerken niedergeschlagen haben. Die Beachtung dieser Normen und technischen Regelwerke ist für die Trinkwasserqualität nötig, so dass nur Sach- und Fachkundige, die im Installateurverzeichnis der Wasserversorgungsunternehmen eingetragen sind, Arbeiten an den Trinkwasserversorgungsanlagen durchführen dürfen.
Neben den regelmäßigen Kontrollen der öffentlichen Wasserversorgung werden im Rahmen von jährlichen sogenannten Screeningprogrammen stichprobenartig die Hausinstallationen, in Einrichtungen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, von den Gesundheitsämtern überprüft.