Trinkwasserhygiene

Ein Glas wird mit Leitungswasser gefüllt

Der rechtliche Rahmen für unser Lebensmittel Nr. 1 wird durch die Trinkwasserverordnung abgesteckt. Dem LAGeSo obliegen Ordnungs- und Durchführungsaufgaben nach dieser Verordnung. Dazu gehören insbesondere die hygienische Überwachung der zentralen Wasserwerke der Berliner Wasserbetriebe, die Leitung der Trinkwasserschutzzonenkommissionen und die Zulassung und Überwachung von Trinkwasseruntersuchungsstellen.
Eine entsprechende Liste der durch das LAGeSo erfolgreich geprüften Trinkwasseruntersuchungsstellen wird laufend aktualisiert und im Internet veröffentlicht.
Auf gesamtstädtischer Ebene übernimmt das LAGeSo die Koordination von Landesprogrammen z. B. zur Untersuchung von Trinkwasser aus Hausinstallationen, aus denen Wasser in Einrichtungen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind (insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Kranken- und Pflegeheime) bereitgestellt wird.

Die Überwachung der jeweiligen Hausinstallation ist die Aufgabe des Gesundheitsamts im jeweiligen Bezirk.

Eine entsprechende Liste der durch das LAGeSo erfolgreich geprüften Trinkwasseruntersuchungsstellen wird laufend aktualisiert und im Internet veröffentlicht.

Aufgaben der Bezirke

Hausinstallationen

Die Überwachung der Hausinstallationen, z. B. im Zusammenhang mit Legionellen, ist die Aufgabe des Gesundheitsamts im jeweiligen Bezirk. Weitere Informationen

Hausbrunnen

Auch die Überwachung von Anlagen, die nicht an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen sind, liegt in der Zuständigkeit der Bezirke. Weitere Informationen

Häufige Fragen

  • Kann ich mein Leitungswasser trinken?

    Wasser, das Wasserversorgungsanlagen entnommen wird, muss den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprechen und ist damit uneingeschränkt trinkbar. Es wird engmaschig überwacht.

    Für die Einhaltung der Vorgaben sind die Betreiber, also das Wasserversorgungsunternehmen und bspw. der Hausbesitzer verantwortlich.

  • Wo finde ich Informationen zu meinem Trinkwasser?

    Wenn Ihr Trinkwasser aus der zentralen Wasserversorgung stammt, können Sie sich bei den Berliner Wasserbetrieben informieren: Postleitzahlensuche
    Weitere Informationen über die Wege des Wassers finden Sie hier: Berliner Wasserkreislauf

  • Ich befürchte, dass mein Wasser mit Blei belastet ist. Was kann ich tun?

    Blei wurde früher für Trinkwasserleitungen verwendet. Beim Durchströmen der Leitungen kann das Wasser Blei aufnehmen. Aufgrund seiner Giftigkeit insbesondere für Kinder wird es seit etwa den 1970er Jahren nicht mehr eingesetzt. Für neuere Gebäude ist die Wahrscheinlichkeit für eine Bleibelastung daher gering.
    MIt der Neufassung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 wurde der Grenzwert für Blei nochmals verschärft. Zudem ist ein Austausch von Bleileitungen und Teilstücken bis zum 12. Januar 2026 vorgeschrieben.
    Was ist zu tun, wenn eine Bleibelastung vermutet wird?
    Fragen Sie den Betreiber der Anlage, bspw. Ihren Vermieter, ob Bleileitungen und Teilstücke vorhanden sind.
    Verwenden Sie kein abgestandenes Wasser, sondern lassen Sie es einige Zeit ablaufen, bis es kühl ist.
    Für Haushalte mit Schwangeren oder Säuglingen bietet Berlin zusammen mit den Berliner Wasserbetrieben eine kostenlose Untersuchung an.
    Alle anderen Haushalte können eine Analyse bei einem beliebigen Labor selbst beauftragen. Nach Trinkwasserverordnung verpflichtende Untersuchungen oder Untersuchungen, die gerichtsfest sein sollen, dürfen nur durch sogenannte zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstellen durchgeführt werden. Das LAGeSo führt eine Liste solcher Labore mit Sitz in Berlin .

  • Sollte ich mein Leitungswasser filtern oder anderweitig behandeln?

    Eine Nachbehandlung des Wassers ist in den meisten Fällen nicht notwendig und oft auch nicht sinnvoll. Eine Empfehlung hierzu veröffentlichte das Umweltbundesamt: Risiken durch die Nachbehandlung von Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation(Risiken durch die Nachbehandlung von Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation)

    Eingriffe, die nicht der Trinkwasserverordnung entsprechen, können sogar strafbar sein.
    Arbeiten an der Trinkwasserinstallation dürfen nur von Fachpersonal durchgeführt werden.

    Wasserfilter, mit denen das Wasser nach Entnahme aus der Leitung aus Komfortgründen behandelt wird, sind hiervon nicht erfasst. Wenn diese verwendet werden, sollten auf einen regelmäßigen Wechsel geachtet werden, um ein übermäßiges Bakterienwachstum zu verhindern.