Hausinstallationen
Die Überwachung der Hausinstallationen, z. B. im Zusammenhang mit Legionellen, ist die Aufgabe des Gesundheitsamts im jeweiligen Bezirk. Weitere Informationen
Wasser, das Wasserversorgungsanlagen entnommen wird, muss den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprechen und ist damit uneingeschränkt trinkbar. Es wird engmaschig überwacht.
Für die Einhaltung der Vorgaben sind die Betreiber, also das Wasserversorgungsunternehmen und bspw. der Hausbesitzer verantwortlich.
Wenn Ihr Trinkwasser aus der zentralen Wasserversorgung stammt, können Sie sich bei den Berliner Wasserbetrieben informieren: Postleitzahlensuche
Weitere Informationen über die Wege des Wassers finden Sie hier: Berliner Wasserkreislauf
Blei wurde früher für Trinkwasserleitungen verwendet. Beim Durchströmen der Leitungen kann das Wasser Blei aufnehmen. Aufgrund seiner Giftigkeit insbesondere für Kinder wird es seit etwa den 1970er Jahren nicht mehr eingesetzt. Für neuere Gebäude ist die Wahrscheinlichkeit für eine Bleibelastung daher gering.
MIt der Neufassung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 wurde der Grenzwert für Blei nochmals verschärft. Zudem ist ein Austausch von Bleileitungen und Teilstücken bis zum 12. Januar 2026 vorgeschrieben.
Was ist zu tun, wenn eine Bleibelastung vermutet wird?
Fragen Sie den Betreiber der Anlage, bspw. Ihren Vermieter, ob Bleileitungen und Teilstücke vorhanden sind.
Verwenden Sie kein abgestandenes Wasser, sondern lassen Sie es einige Zeit ablaufen, bis es kühl ist.
Für Haushalte mit Schwangeren oder Säuglingen bietet Berlin zusammen mit den Berliner Wasserbetrieben eine kostenlose Untersuchung an.
Alle anderen Haushalte können eine Analyse bei einem beliebigen Labor selbst beauftragen. Nach Trinkwasserverordnung verpflichtende Untersuchungen oder Untersuchungen, die gerichtsfest sein sollen, dürfen nur durch sogenannte zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstellen durchgeführt werden. Das LAGeSo führt eine Liste solcher Labore mit Sitz in Berlin .
Eine Nachbehandlung des Wassers ist in den meisten Fällen nicht notwendig und oft auch nicht sinnvoll. Eine Empfehlung hierzu veröffentlichte das Umweltbundesamt: Risiken durch die Nachbehandlung von Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation(Risiken durch die Nachbehandlung von Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation)
Eingriffe, die nicht der Trinkwasserverordnung entsprechen, können sogar strafbar sein.
Arbeiten an der Trinkwasserinstallation dürfen nur von Fachpersonal durchgeführt werden.
Wasserfilter, mit denen das Wasser nach Entnahme aus der Leitung aus Komfortgründen behandelt wird, sind hiervon nicht erfasst. Wenn diese verwendet werden, sollten auf einen regelmäßigen Wechsel geachtet werden, um ein übermäßiges Bakterienwachstum zu verhindern.
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
Trinkwasserhygiene